Hallo zusammen,
wir planen für unsere Firma für den Bereich Instandhaltung die Einrichtung einer kleinen Werkstatt. In dieser Werkstatt wird immer nur eine Person arbeiten und die Arbeitszeit in der Werkstatt ist auf einige wenige Stunden pro Monat begrenzt.
Die Platzverhältnisse sind sehr beengt: Der ganze Raum ist 3,50m lang und 1,75m breit und es soll eine U-förmige Werkbank eingebaut werden, die den Bewegungsfreiraum auf 0,72m Breite einengt. Damit ihr euch ein Bild davon machen könnt, habe ich mal das Bild angehängt:
Es sollen folgende Geräte zum Einsatz kommen:
- Tisch-Säulenbohrmaschine (soll stirnseitig an einem festen Platz stehen)
- Tischkreissäge (15cm Blatt, kleines Modell, was im Bedarfsfall aus dem Regal genommen wird)
- Bandschleifmaschine (soll seitlich an einem festen Platz stehen)
- Schraubstock zum Einspannen von Werkstücken, die bspw. mit Feile, Säge, Dremel o.ä. bearbeitet werden müssen (ebenfalls an einem festen Platz seitlich)
Den Mitarbeitern, die dort arbeiten werden, sind die einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit den Maschinen bekannt. Insoweit ist - außer der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung - alles klar. Aktuell bereitet mir der Gedanke Sorgen, in einem so schmalen Bereich zu arbeiten, wenn ich dabei einen Bandschleifer usw. benutzen soll.
Ich tu mich allerdings sehr schwer damit, passende Vorschriften zu finden, die sich zum Thema Gangbreite auslassen.
- BGI 5003 bei Maschinen in der Zerspanungstechnik hält nichts vor
- ASR A2.3 zum Thema Fluchtwege greift hier nicht, da der eingeschränkte Platz kein Fluchtweg ist und es sich auch nicht um einen gefangenen Raum handelt
Hat einer von euch vielleicht hier Erfahrungen oder Tipps für eine passende BGV, BGR oder BGI, die mir weiterhilft? Es darf auch gerne eine nicht mehr weiter gepflegte Schrift sein, sofern der letzte Stand nicht gerade aus der Bismarck-Zeit stammt