Hallo,
Ich interessiere mich mitlerweile sehr für den Beruf Fachkraft für Arbeitssicherheit durch meine Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter.
Auf den Seiten der BGs wird als Vorraussetzung genannt, das man mindestens einen Meister, Techniker oder Ing. und dazu eine zweijährige Berufserfahrung im "erlernten" Beruf haben muß.
Bei mir gäbe es nämlich folgendes Problem, hört sich vielleich ein wenig blöd an...
Ich bin 31, gelernter Industriemechaniker und in diesem Beruf seit 11 Jahren als Facharbeiter tätig, und würde den Meister nebenberuflich gerne in Angriff nehmen.
Über kurz oder lang sind die Chancen in unserem Betrieb eine Stelle als Meister zu bekommen sehr schlecht.
> Bezieht sich dieses "erlernten Berufs" auf den Meister, Techniker, Ing. oder allgemein auf die Berufserfahrung des erlernten Ausbildungsberufes? Falls ja, würde mir dann ja die zweijährige Berufspraxis fehlen.
Ich hab von der Möglichkeit gelesen das man zur Ausbildung zur SIFA zugelassen werden kann ohne den Titel Meister, Techniker oder Ing. zu haben wenn der BG durch den Vorgesetzten einen Nachweis erbracht wird, das man eine mehrjährige Tätigkeit in meisterähnlicher Stellung ausgeübt hat. Ich glaube nicht, das ich von meinem Chef so einen Schein ausgefüllt werden bekomme.
Auf welchem Wege kann ich noch zur Ausbildung zur SIFA zugelassen werden, meinen Betrieb möchte ich nur ungern nach der Meisterprüfung verlassen.