Hallo Kollegen,
als Hersteller von Bauelementen stehen wir aktuell vor folgendem Problem:
Wir entwickeln gerade ein neues Bauprodukt, das eine ebene Oberfläche hat, die allerdings aus funktionalen Gründen durchlöchert sein muss (ähnlich einem Schweizer Käse ^^).
Auf der Baustelle müssen die Elemente während der Einbauarbeiten von den Arbeitern begangen werden.
Die "Löcher" sind zwar regelmäßig angeordnet und für das Einbaupersonal auch klar erkennbar, haben aber Durchmesser bis fast 200 mm.
Die Gefährdungssituation ist also nicht zu vernachlässigen... man denke an Reintreten, Umknicken, Stolpern usw...
Meines Erachtens müssen wir als Hersteller in unserer Gebrauchsanleitung festlegen, wie der Anwender beim Einbau (buchstäblich) vorgehen soll, um sich nicht unnötig zu gefährden.
Dass die größeren Löcher nicht betreten werden sollen, dürfte schon mal klar sein.
Die Frage ist jetzt, ab welcher Größe gilt ein Loch als "zu groß"?
In der Maschinensicherheit gibt es eine Definition die besagt, wie groß eine Öffnung maximal sein darf, damit man nicht hineingreifen kann.
Gibt es auch eine Definition für die Größe von Öffnungen, in die man nicht hineinfallen/hineintreten können soll?
Wäre euch für Hinweise und Ideen dankbar!