Hallo Kollegen,
BGR 181 findet keine Anwendung auf Fußböden in Arbeitsräumen, Arbeitsbereichen und auf Verkehrswegen, die trocken genutzt werden und keine Gefahr des Ausrutschens durch gleitfördernde Stoffe besteht. Was muss ich jetzt aber bei einem "normalen" Industriefußboden in einem Bereich ohne Einsatz von Feuchtigkeit oder den bereits erwähnten gleitfördernden Stoffen vorsehen. Die Rutschklassen der BGR kann ich nicht heranziehen. Was muss ich dem Bodensanierer sagen, damit man die Halle anschließend nicht zum Curling vermieten kann? Ist da irgendetwas in einer DIN geregelt? Besten Dank für Eure Hilfe.
Gruß aus der Kurpfalz
andreas68723