Rutschklasse Industriefußböden

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  • Hallo Kollegen,

    BGR 181 findet keine Anwendung auf Fußböden in Arbeitsräumen, Arbeitsbereichen und auf Verkehrswegen, die trocken genutzt werden und keine Gefahr des Ausrutschens durch gleitfördernde Stoffe besteht. Was muss ich jetzt aber bei einem "normalen" Industriefußboden in einem Bereich ohne Einsatz von Feuchtigkeit oder den bereits erwähnten gleitfördernden Stoffen vorsehen. Die Rutschklassen der BGR kann ich nicht heranziehen. Was muss ich dem Bodensanierer sagen, damit man die Halle anschließend nicht zum Curling vermieten kann? Ist da irgendetwas in einer DIN geregelt? Besten Dank für Eure Hilfe.

    Gruß aus der Kurpfalz

    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

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  • Hi,

    reichen denn da nicht die Anforderungen der ArbeitsstättenVo.? Dort heißt es doch:
    1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer
    (1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht zu reinigen sind. An Arbeitsplätzen müssen die Arbeitsstätten unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der körperlichen Tätigkeit eine ausreichende Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen.
    (2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein.
    ..................
    Mit der Forderung Trittsicher und rutschhemmend sollte doch der Curlingbahn vorgebeugt sein.
    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Andreas,

    vieleicht hilft dir das:

    Prüfung der Rutschhemmung von Bodenbelägen vor Ort und im Betriebszustand — Die neue DIN 51131

    Im August 2008 erschien die DIN 51131 "Prüfung von Bodenbelägen — Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft — Verfahren zur Messung des Gleitreibungskoeffizienten" Mit Erscheinen der DIN 51131 liegt nun eine gültige Norm vor, die Anforderungen an die Messmethode und an die mobile Messtechnik zur Prüfung der Rutschhemmung vor Ort stellt. Messgeräte, die der DIN 51131 entsprechen sind das GMG 100 und das GMG 200 der Fa. GTE, Viersen.

    Gruß Olaf

    Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.

  • Hallo Olaf,

    besten Dank, das hilft wirklich weiter. Endlich eine belastbare Aussage.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

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  • Hi Andreas,

    Zitat

    BGR 181 findet keine Anwendung auf Fußböden in Arbeitsräumen, Arbeitsbereichen und auf Verkehrswegen, die trocken genutzt werden und keine Gefahr des Ausrutschens durch gleitfördernde Stoffe besteht. Was muss ich jetzt aber bei einem "normalen" Industriefußboden in einem Bereich ohne Einsatz von Feuchtigkeit oder den bereits erwähnten gleitfördernden Stoffen vorsehen. Die Rutschklassen der BGR kann ich nicht heranziehen. Was muss ich dem Bodensanierer sagen, damit man die Halle anschließend nicht zum Curling vermieten kann? Ist da irgendetwas in einer DIN geregelt? Besten Dank für Eure Hilfe.

    Du wolltest doch wissen welche Anforderungen an den Boden zu stellen sind und was Du dem Bodensanierer sagen sollst. Oder hab ich das falsch verstanden?

    Die DIN 51131 sagt doch nur etwas über die Methode mit der die Rutschhemmung eines Bodens bestimmt werden kann. In der Norm steht nichts über die Bewertung der Messwerte. Die Bewertung erfolgt dann mit Hilfe der BGR 181, tja und die kannst du wie du schon schreibst nicht heranziehen.

    Was sagst du denn dem Sanierer nun?

    Wobei, Ihr bestellt den Boden, ihr könnt also fordern was ihr für sinnig haltet.

    Grüße
    awen

    PS
    jetzt hab ich noch was gefunden, es gibt anscheinend Empfehlungen der Berufsgenossenschaften an die Rutshchemmung. Die WErte sind in diesem Artikel zu finden.

    http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m9/m9.htm

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen (1. Februar 2011 um 10:38)

  • Hallo awen,

    prinzipiell völlig richtig was Du sagst. Die Sache ist aber leider etwas komplizierter. Ich bin als freiberufliche SiFa in vielen Betriebn tätig. Freitag nachmittags klingelt dann das Telefon. "Herr W., ich brauche dringend Ihre Hilfe. Am Montag wird bei uns der Hallenboden saniert und der Bodenbauer will wissen, welche Rutschklasse erforderlich ist." Eigentlich sollte ich darüber froh sein, dass die Holperpiste endlich saniert wird, nachdem ich jahrelang auf diesen Mangel hingewiesen habe. Dann muss ich eine kurzfristige belastbare Aussage treffen. Die Aussage "der Boden muss ausreichend rutschhemmend sein" halte ich für nicht ausreichend. Mir ist es lieber, wenn ich auf eine bestimmte Rechtsnorm verweisen, in der das definiert ist. Spätestens dann, wenn das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht, gehen die Streitereien los. Von "ausreichender Rutschhemmung" hat jeder eine andere Vorstellung. Leider ist es bei diesem Kunden oft so, dass ich als SiFa erst als Letzter erfahre, was gerade so anliegt. Dort entscheidet der Chef bzw. die Chefin. Offensichtlich ist einer der beiden am Freitag morgen in der Halle in eines der Löcher gefallen...

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

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    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hallo Andreas,

    alles klar, nur die DIN 51131: Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Verfahren zur Messung des Gleitreibungskoeffizienten sagt ja eben nichts über Anforderungen an Fußböden, sondern ist eine Methodenbeschreibung. Daher verstehe ich nicht ganz inwieweit dir das dann hilft.

    Grüße
    awen

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo awen,

    was meinst Du wie der Bodenfritze spurt, wenn in der Beauftragung so ein Satz drinsteht: "Wir halten uns nach Ausführung der Arbeiten eine Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaften nach DIN 51131 vor." Der hat zwar keine Ahnung von der DIN, aber glaubt ich hätte Ahnung davon. Das reicht aus.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

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    (Marie von Ebner-Eschenbach)

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