Wegeunfall oder nicht?

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  • Hallo an Alle.

    Stelle mal wieder folgende Frage ins Forum. Ein behinderter Mitarbeiter wird vom Fahrdienst nach hause gebracht. Zu hause am Bürgersteig abgeladen geht die betreffende Person nicht sofort in die Wohnung, sondern spielt noch 20 Minuten vor dem Haus mit dem Nachbarskind. Beim Spielen rutsch sie auf dem Eis aus und bricht sich das Wadenbein?


    Wegeunfall, Ja oder Nein?

    FK

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  • ...in einem solchen Fall mal wieder keine erschoefpende Antwort bekommen wirst, da keine Rechtsberatung ;-), gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen Wegeunfall handelt. das Spielen mit dem Nachbarskind gehoert sicher nicht zum Arbeitsweg sondern ist eher als "eigenwirtschaftliche Taetigkeit - sprich Freizeitvergnuegung, einzustufen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    • Offizieller Beitrag

    hallo kiefi,

    ich sehe das auch so wie michael.

    Da das spielen offensichtlich nicht mit der betrieblichen tätigkeit (und dem arbeitsweg) im zusammenhang steht, ist zu erwarten, dass kein arbeits- oder wegeunfall vorliegt.

    Wenn eis hier eine rolle mit spielt, könnte der "verursacher" (also der verantwortliche für die nichtberäumung) hier mit ins boot geholt werden - von wegen verkehrssicherungspflicht.

    Aber da wir weder recht-schaffende sind, noch die einzelheiten kennen, können wir hier keine verbindliche aussage machen.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo Kiefi,

    ein Wegeunfall liegt insbesondere dann vor, wenn der direkte, sinnvolle Weg zur Arbeitsstätte gewählt wurde. Eine Unterbrechung oder ein Umweg des Weges schließt in der Regel einen Wegeunfall aus.

    Ich sehe das wie Peter.

    Gruß Olaf

    Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.

  • steht, ist zu erwarten, dass kein arbeits- oder wegeunfall vorliegt.


    Hallo kiefi1964,

    warum überlässt du die Enstcheidung nicht denjenigen, die das zu entscheiden haben?
    Und das ist nunmal zuerst die Bezirksverwaltung der BG/UK. Wenn dann die Entscheidung nicht im Interesse des Unternehmers oder des Arbeitnehmers ist, steht jedem der Rechtsweg offen.

    Wenn du allerdings die Meinung anderer SiFas lesen willst, dann hier meine subjektive Meinung:
    Das Spielen war der auslösende Faktor für die Verletzung und steht nicht im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit. Deswegen können keine Leistungen aus der Versicherung erwartet werden.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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