Ist die Ausbilung zum Ersthelfer freiwillig???

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  • Hallo Sifa Kollegen was habe ich für Möglichkeiten Ersthelfer ausbilden zu lassen wenn keiner die Ausbildung mitmachen möchte. Wir sind 150 Beschäftigte und fünf würden die Ausbildung machen, die leider nicht genug sind. Kann man die Ausbildung als Vorgesetzter anweisen? oder ist die Ausbildung in jedem fall freiwillig?

    :v:

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  • Ob man als Vorgesetzter die Ausbildung anweisen kann, ist mir nicht bewusst. Allerdings sollte meines Erachtens auch niemand dazu gedrängt werden, da die Ausbildung auf Freiwilligkeit basiert und natürlich auch nur solche eingesetzt werden sollten, die sich, z.B. die Erstversorgung im hoffentlich nicht eintretenden Ernstfall auch zumuten würden. Gibt ja immer welche die bei einem Tropfen Blut selbst zum hilfsbedürftigen werden.

    Denke hier sollte man versuchen positiv auf die MA einzuwirken, da im Ernstfall jeder einmal von der (ersten) Hilfe anderer profitieren kann.

  • Klar ist das Freiwillig!!

    Zwingen kannst du keinen! Aber ein bisschen Druck wird da schon manchmal auf die Leute ausgeübt!

    Es gibt aber auch Firmen die ihre Ersthelfer streicheln .

    Einen Vorteil haben Ersthelfer unter Umständen, es kann den Arbeitsplatz sichern. (Aussage von einigen Personalchefs) ;(


    Gruß

    Wolfgang

  • Macht Sinn man muss laut Vorschrift Ersthelfer in ausreichender Zahl ausbilden lassen, Aber die Ausbildung ist freiwillig. Das soll einer verstehen. ;( ;( :wacko: :wacko: :pinch: :pinch: :thumbdown: :thumbdown:

    :v:

  • Hallo,

    zuerst einmal gibt es die Pflicht zur Leistung von Erster Hilfe. Und das ist unabhängig von der Ausbildung.
    Und dann sollte es im Eigeninteresse sein, für die Tätigkeiten die ich eh machen muss, auch eine Ausbildung zu haben.

    Der Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten, genügend Mitarbeiter zum Ersthelfer zu benennen:
    1. Aufnahme in den Arbeitsvertrag (einzelvertragliche Lösung, bedingt die Zustimmung des AN, kann aber auch zu einer Änderungskündigung führen)
    2. Aufnahme in die Arbeitsordnung (pauschale Lösung, müsste dann für alle gelten)
    3. Anreize schaffen, insbesondere monetär. Mit einer entsprechenden Vergütung für Ersthelfer sollte es kein Problem sein, das Interesse hierfür zu wecken. Aber auch eine bezahlte Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Sanitätsdienst, Feuerwehr, Schule, Kindergarten,...) ist ein guter Anreiz.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo Ingo 07,

    die Anzahl der Ersthelfer ist in der BGV A1 § 26 geregelt.

    Wir konnten bisher noch immer genügend freiwillige MA motivieren an der Aus-bzw. Weiterbildung teilzunehmen. Es ist ja auch privat von Vorteil immer wieder eine Auffrischung der Kenntnisse zu bekommen. Die Aus-Weiterbildung findet während der Arbeitszeit in den Räumlichkeiten eines Lokals statt. Die Kosten für das leibliche Wohl übernimmt der Arbeitgeber.Jede Art von Weiterbildung ist sicher nicht zum Nachteil für den MA.Wie niko schon erwähnte Anreize " :50: :138: " schaffen ist sinnvoll.

    Gruß Siggi

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Macht Sinn man muss laut Vorschrift Ersthelfer in ausreichender Zahl ausbilden lassen, Aber die Ausbildung ist freiwillig. Das soll einer verstehen. ;( ;( :wacko: :wacko: :pinch: :pinch: :thumbdown: :thumbdown:


    Also wenn es an Freiwilligkeit mangelt. Wie wäre es mit Motivation!?
    Als Informations Schulung zum Beispiel. Man beginnt mit der Pflicht die man als Bürger sowieso hat, damit dass man verklagt werden kann wegen unterlassener Hilfeleistung z.B.. Man kann dann ein paar Gefährdungen aufzählen denen man im Betrieb tagtäglich ausgesetzt ist. Dann kann man hier in der Diskussion die Erkenntnis der Mitarbeiter bei ihnen herauskitzeln (ist immer besser wenn sie selber drauf kommen) dass es doch ein Riesenvorteil wäre wenn man wüßte was man tut, als Ersthelfer. Und es einem auch privat von großem Nutzen ist, falls man mal in die Notwendigkeit kommt Erste Hilfe in der Familie oder bei Freunden zu leisten.
    Dann könnt ihr eventuell das Angebot so organisieren dass dafür keine Freizeit geopfert werden muss. Bei 10 Personen gleichzeitig sollte sich so ein Kursanbieter auch bereit erklären in die Firma zu kommen. Oder?

  • ... was habe ich für Möglichkeiten Ersthelfer ausbilden zu lassen wenn keiner die Ausbildung mitmachen möchte. ... ist die Ausbildung in jedem fall freiwillig?

    es wurde bereits "Motivation" genannt. Ich habe gute Erfahrungen gemacht, wenn ich gezielt nach Mitarbeitern frage, die gerade Nachwuchs bekommen haben und darauf hinweise, wie nützlich die Kenntnisse mal für das eigene Kind sein könnten. ;)
    Bei einem Unternehmen, das ich letzten Freitag besucht habe, gibt es nur in der Verwaltung Ersthelfer - aber die, die unterwegs ihrer Tätigkeit nachgehen, drücken sich ... ich habe erzählt, dass jemand, der Erste Hilfe leistet, grundsätzlich nichts falsch machen kann (außer: nichts tun) und der Gesetzgeber einen Schutzschirm aufgespannt hat.
    Die Begeisterung blieb in Grenzen - bis die Frau des Chefs sauer geworden ist und alle Mitarbeiter dzu vergattert hat, bei ihr eine Erste-Hilfe-Ausbildung zu absolvieren ... unter dem Motto "Teilnahme ist freiwllig, Erscheinen ist Pflicht."

    So etwas geht allerdings nur in kleinen (Familien-)Unternehmen.

    Eine Frage hierzu: die Dame ist bei der DLRG und bildet dort in erster Hilfe aus, kann jedoch für die Mitarbeiter des Unternehmens keine "Zertifikate" ausstellen ... Wird die Ausbildung dennoch rechtsverbindlich anerkannt?
    Ich habe spontan gesagt, dass für mich die Qualifikation zählt - und nicht ein Stempel irgendeiner Organisation ...

    Wenn die Dame des Hauses unterweist, machen die Mitarbeiter mit - wenn man sie zum DRK o.ä. schicken wollte, hätte man Widerstand ...
    Wie seht Ihr das?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Falsch!
    Andere Stellen zur Ausbildung von Ersthelfern werden nicht anerkannt.

    Guten Abend, Wolfgang,
    Danke für die schnelle Antwort.
    Der Sachverhalt macht es für mich nicht leichter.
    Aber ich sehe das so: die "notwendige" Anzahl Ersthelfer ist bei einem anerkannten Ausbilder geschult - und damit ist dem Gesetz bzw. den BG-Vorgaben formal entsprochen.

    Für die zusätzlichen Ersthelfer ist mir eine qualifizierte Ausbildung wichtiger als die Zulassung der BG ... Schließlich geht es hier nicht um die Kostenerstattung für eine Dienstleistung ... (nur ganz nebenbei: bei meiner letzten Auffrischung hätten wir nach 3 Std. fertig sein können - das war am heißesten Tag des Jahres 2009 - aber weil es Formalien, wie die Schulungszeit gibt, mussten wir bis nachmittag unsere Zeit absitzen, besser: abschwitzen ...) ...
    d.h. besser Ausbildung so wie für das Unternehmen geplant, als gar keine Ausbildung - und nur das wäre dann die traurige Alternative.

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  • Ja leider. Bei uns gibt es eine Firma die ihre Mitarbeiter noch weiter über den EH-Grundlehrgang schulen. Ich weiß, daß Klientel der Ausbilder ist weit gefächert. Von Top bis Flop. Leider drängt die BG auf die Einhaltung der Stunden. Ich war vor drei Wochen erst Beisitzer in einem Anerkennungsverfahren der BG. Klare Aussage von dem Herrn: Die Einhaltung der Stundenzahli ist wichtig.

    Wenn es aber so große Probleme mit dem Anbieter der Kurse gibt, sollt man vieleicht einmal nach einer Alternative suchen.Obwohl, in der Auffrischung (EH-Training) sind drei Unterichtseinheiten in der individuelle Notfallsituationen geübt werden können.

    Aber aus eigener Erfahrung kann Ich sagen, das es mitunter sehr schwer ist, das Publikum zu begeistern.

    Gruß

    Wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von Marderhunter (16. November 2010 um 05:35)