Zertifizierung nach ISO 14001

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  • Hallo,

    wird nach eurer Erfahrung bei einer Zertifizierung nach 14001 auch der Arbeitsschutz überprüft? Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

    Beispiel: Wassergefährdende Stoffe, die auch gesundheitsschädlich sind, könnten im Arbeitsraum mit Auffangwanne gelagert werden. So würde das Wasserrecht erfüllt. Allerdings würden nicht die arbeitsschutzrechtliche Forderung beachtet, dass am Arbeitsplatz keine Gefahrstoffe gelagert werden sollen.

    Gruß
    plastikwerk

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  • grundsätzlich spielen bei der 14001 Umweltaspekte die Hauptrolle. Verständlicherweise wird dich i.d.R. kein Auditor nach 14001 zertifizieren wenn der Rest des Betriebes wie Kraut und Rüben aussieht, also der Arbeitsschutz z.B. mit Füßen getreten wird.

    Eine rechtliche Grundlage gibt es übrigens für keines dieser Managementsysteme - auch wenn sie sich inhaltlich auf Rechtsvorschriften beziehen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat

    wird nach eurer Erfahrung bei einer Zertifizierung nach 14001 auch der Arbeitsschutz überprüft? Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

    Die DIN EN ISO 14001 hat keinerlei Rechtsgrundlage. Die Verpflichtungen hinsichtlich Umweltschutz werden vom Unternehmen selbst definiert.
    Und das kann auch etwas sein, was normalerweise "unglaublich" ist. Das UMS fordert die Definition von Umweltzielen und den Nachweis von Verbesserungen.
    Nach dieser Norm wäre die Aussage zulässig, nächstes Jahr statt 4 Fässer Altöl nur noch 3 Fässer Altöl in den Bach zu schütten. (!)
    Die Strafbarkeit kann aus dem UMS herausgeschrieben werden ... Natürlich ist es eine Umweltstraftat, aber das hat den Zertifizierer streng genommen nicht zu interessieren.
    Also: die Gesetze und Verordnungen, die eingehalten werden sollen, werden im UMS beschrieben - erst dann ist das für die Zertifizierung verbindlich ...

    Etwas anderes ist das Öko-Audit (EMAS). Hier gibt es eine Rechtsgrundlage und hier ist auch Schluss mit lustig. :S

    Wenn in Eurem UMS etwas über Arbeitsschutz drinsteht ("... neben den gesetzlichen Forderungen für Umweltschutz halten wir auch die für Arbeitsschutz ein ..." ; "... nur die konsequente Einhaltung aller Vorgaben zum Arbeitsschutz ermöglicht es uns, auch die Umweltgesetze zu erfüllen ..." ) , dann kann der Prüfer auch nach Arbeitsschutz fragen.
    Ansonsten geht es ihn nichts an. (Ausnahme: genemigungsbedürftige Anlage; s.u.)
    Das ist gelegentlich schwer, ihm das zu vermitteln. :D

    Ich habe in der Vergangenheit schon einmal einem QM-Zertifizierer den Rauswurf angedroht, wenn er weiter nach Gefährdungsbeurteilungen fragt (kein Problem: wir hatten GefB und diese auch umfangreich im Arbeitsschutzmanagementsystem beschrieben :D - aber den QM-Zertifizierer ging das bei seinem Audit einfach nichts an, weil im QMS nichts über Arbeitsschutz stand ...).

    Du musst also mal in das UMS schauen, ob dort etwas über Arbeitsschutz drinsteht.

    In der Regel ist Arbeitsschutz schon ein Thema, wenn ihr eine nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage betreibt.
    Dort ist in den Nebenbestimmungen des / eines Genehmigungsbescheides auch jeweils ein Kapitel über Arbeitsschutz enthalten.

    Der Prüfer fragt dann bspw. nach dem Genehmigungsstatus und prüft die Einhaltung der Nebenbestimmungen ...
    In einem Betrieb, den ich betreue, wurde vor kurzem eine Abwasseraufbereitung genehmigt; im Genehmigungsbescheid wird die Erstellung einer GefB, vorzuhalten am Tag der behördlichen Abnahme, gefordert ... also ist das dann natürlich ein Thema.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    in der ISO 14001 steht folgendes:

    4.2 Umweltpolitik
    ...c) eine Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen enthält, zu denen sich die Organisation bekennt, und die auf deren Umweltaspekte bezogen sind;

    4.3.2
    Rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen
    Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, um
    a)
    geltende rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen, zu denen sich die Organisation in Bezug auf ihre Umweltaspekte verpflichtet hat, zu ermitteln und zugänglich zu haben;

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Für mich bezieht sich das "zu denen sich die Organisation verpflichtet hat" nur auf die anderen Anforderungen, nicht auf die Umweltgesetze selber. Damit wären alle geltenden Gesetze einzuhalten. Verstehe ich das richtig? Gibt es irgendwo eine offizielle Interpretation?

    Gruß
    plastikwerk

  • Zitat

    Damit wären alle geltenden Gesetze einzuhalten. Verstehe ich das richtig? Gibt es irgendwo eine offizielle Interpretation?

    Ich interpretiere: alle Gesetze / Verordnungen usw. mit Bezug zum Umweltschutz, die für das Unternehmen anwendbar sind.
    Ich sehe es nicht als Deine Aufgabe, zu interpretieren, denn
    eine "offizielle" Interpretation sollte Dir geben können:
    - derjenige, der den Text verfasst hat, und/oder
    - der QMB/UMB, und/oder
    - die Unternehmensleitung.
    Und wenn die nicht wissen, was gemeint ist, sollte man die Passagen unmissverständlich neu formulieren.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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