Beiträge von plastikwerk

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    Hallo,

    wir haben in unserem Betrieb einen kleinen Nebenraum, den wir zum Vorratsraum für Spraydosen, Lacke und Verdünner umwidmen möchten.

    Zu Spraydosen habe ich folgendes gefunden: Vorratsraum für Spraydosen
    Wenn ich das richtig verstehe, reicht ein "normaler Raum" aus (d.h. Wände und Decken müssen nicht feuerbeständig sein). Man muss nur für die beschriebene Lüftung nach außen sorgen.

    Wie sieht es aber mit einer Menge von ca. 30 Stück 1l-Lackdosen und 2 Dosen Verdünner aus? Muss man dafür F30 nachweisen?

    Gruß
    plastikwerk

    Hallo awen,

    vielen Dank für deine Antwort. Es geht nicht um brennbare Flüssigkeiten, nur um wassergefährdende.

    Meine Frage ist: Wirkt ein Umweltschrank (nicht Sicherheitsschrank) wie ein separater Raum?
    Beispiel:Umweltschrank

    Dürfte man einige Kanister wie abgebildet im Arbeitsraum in einem dieser Schränke lagern?

    Gruß
    plastikwerk

    Hallo,

    dürften flüssige Gefahrstoffe (wassergefährdend, reizend, gesundheitsschädlich) in einem Umweltschrank im Arbeitsraum gelagert werden oder muss man dafür einen separaten Lagerraum schaffen?

    Gruß
    plastikwerk

    Hallo,

    in dem Infoblatt Kleinmengenlagerung von Gefahrstoffen wird auf Seite 2 darauf hingewiesen, dass es für Druckgaspackungen in geringer Menge gilt. Wo finde ich die Angabe der zulässigen Anzahl von Druckgaspackungen? In der angegebenen Quelle TRd oder TRG 280 und 300 konnte ich sie nicht finden.

    Auf Seite 5 steht außerdem: Druckgaspackungen dürfen am Arbeitsplatz vorhanden sein, wenn sie dem gelegentlichen Verbrauch dienen. Wo finde ich Erläuterungen zu diesem Satz?

    Gruß
    plastikwerk

    Hallo,

    in der ISO 14001 steht folgendes:

    4.2 Umweltpolitik
    ...c) eine Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen enthält, zu denen sich die Organisation bekennt, und die auf deren Umweltaspekte bezogen sind;

    4.3.2
    Rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen
    Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, um
    a)
    geltende rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen, zu denen sich die Organisation in Bezug auf ihre Umweltaspekte verpflichtet hat, zu ermitteln und zugänglich zu haben;

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Für mich bezieht sich das "zu denen sich die Organisation verpflichtet hat" nur auf die anderen Anforderungen, nicht auf die Umweltgesetze selber. Damit wären alle geltenden Gesetze einzuhalten. Verstehe ich das richtig? Gibt es irgendwo eine offizielle Interpretation?

    Gruß
    plastikwerk

    Hallo,

    wird nach eurer Erfahrung bei einer Zertifizierung nach 14001 auch der Arbeitsschutz überprüft? Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

    Beispiel: Wassergefährdende Stoffe, die auch gesundheitsschädlich sind, könnten im Arbeitsraum mit Auffangwanne gelagert werden. So würde das Wasserrecht erfüllt. Allerdings würden nicht die arbeitsschutzrechtliche Forderung beachtet, dass am Arbeitsplatz keine Gefahrstoffe gelagert werden sollen.

    Gruß
    plastikwerk

    :moin:

    Wir haben eine Werkzeugmacherei, die viele verschiedene "Mittelchen" benötigt. Spraydosen, wasserfährdende, reizende und gesundheitsschädliche Stoffe.

    Die Anforderung für die Spraydosen in Arbeitsräumen ist offensichtlich ein Sicherheitsschrank.

    Was ist aber mit den flüssigen, wassergefährdenden, reizenden und gesundheitsschädlichen Stoffen in Kanistern bzw. Fässern? Dürfen diese im Arbeitsraum in einem Regal mit Auffangwanne gelagert werden? Oder muss man dafür einen separaten Lagerraum schaffen? :?:

    Gruß
    plastikwerk