Hallo,
vielen Dank für eure Tipps, sie haben meine Vermutung bestätigt.
Gruß
plastikwerk
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
vielen Dank für eure Tipps, sie haben meine Vermutung bestätigt.
Gruß
plastikwerk
Hallo,
mein Chef hat die Idee, eine Auffangwanne für wassergefährdende Stoffe (Fassregal) selbst bauen zu lassen. Ist das erlaubt? Falls nicht, wo steht es geschrieben?
Gruß
plastikwerk
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Wenn ich alles richtig deute, geht kein Weg an einem Sicherheitsschrank oder F90-Abtrennung vorbei.
Gruß
plasticwerk
Plastikwerk,
von welchen Mengen (in L) ist überhaupt die Rede?
Grüße
awen
Hallo awen,
es geht um ca. 32 l verteilt auf Lackdosen und Verdünner. Wenn man berücksichtigt, dass alle Dosen angebrochen sind, dann natürlich um noch weniger. Daher meine Frage, ob man für so kleine Mengen feuerfeste Wände und Türen braucht.
Gruß
plastikwerk
Hallo awen,
vielen Dank für deine Antwort.
Es geht mir um die Lacke und den Verdünner.
Die von dir benannte TRG300 gilt nur für die Spraydosen. Welche Anforderungen sind für die Lacke und den Verdünner einzuhalten?
Gruß
plastikwerk
Hallo,
wir haben in unserem Betrieb einen kleinen Nebenraum, den wir zum Vorratsraum für Spraydosen, Lacke und Verdünner umwidmen möchten.
Zu Spraydosen habe ich folgendes gefunden: Vorratsraum für Spraydosen
Wenn ich das richtig verstehe, reicht ein "normaler Raum" aus (d.h. Wände und Decken müssen nicht feuerbeständig sein). Man muss nur für die beschriebene Lüftung nach außen sorgen.
Wie sieht es aber mit einer Menge von ca. 30 Stück 1l-Lackdosen und 2 Dosen Verdünner aus? Muss man dafür F30 nachweisen?
Gruß
plastikwerk
Hallo awen,
vielen Dank für deine Antwort. Es geht nicht um brennbare Flüssigkeiten, nur um wassergefährdende.
Meine Frage ist: Wirkt ein Umweltschrank (nicht Sicherheitsschrank) wie ein separater Raum?
Beispiel:Umweltschrank
Dürfte man einige Kanister wie abgebildet im Arbeitsraum in einem dieser Schränke lagern?
Gruß
plastikwerk
Hallo,
dürften flüssige Gefahrstoffe (wassergefährdend, reizend, gesundheitsschädlich) in einem Umweltschrank im Arbeitsraum gelagert werden oder muss man dafür einen separaten Lagerraum schaffen?
Gruß
plastikwerk
Hallo,
in dem Infoblatt Kleinmengenlagerung von Gefahrstoffen wird auf Seite 2 darauf hingewiesen, dass es für Druckgaspackungen in geringer Menge gilt. Wo finde ich die Angabe der zulässigen Anzahl von Druckgaspackungen? In der angegebenen Quelle TRd oder TRG 280 und 300 konnte ich sie nicht finden.
Auf Seite 5 steht außerdem: Druckgaspackungen dürfen am Arbeitsplatz vorhanden sein, wenn sie dem gelegentlichen Verbrauch dienen. Wo finde ich Erläuterungen zu diesem Satz?
Gruß
plastikwerk
Hallo,
in der ISO 14001 steht folgendes:
4.2 Umweltpolitik
...c) eine Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen enthält, zu denen sich die Organisation bekennt, und die auf deren Umweltaspekte bezogen sind;
4.3.2
Rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen
Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, um
a)
geltende rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen, zu denen sich die Organisation in Bezug auf ihre Umweltaspekte verpflichtet hat, zu ermitteln und zugänglich zu haben;
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Für mich bezieht sich das "zu denen sich die Organisation verpflichtet hat" nur auf die anderen Anforderungen, nicht auf die Umweltgesetze selber. Damit wären alle geltenden Gesetze einzuhalten. Verstehe ich das richtig? Gibt es irgendwo eine offizielle Interpretation?
Gruß
plastikwerk
Hallo,
wird nach eurer Erfahrung bei einer Zertifizierung nach 14001 auch der Arbeitsschutz überprüft? Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
Beispiel: Wassergefährdende Stoffe, die auch gesundheitsschädlich sind, könnten im Arbeitsraum mit Auffangwanne gelagert werden. So würde das Wasserrecht erfüllt. Allerdings würden nicht die arbeitsschutzrechtliche Forderung beachtet, dass am Arbeitsplatz keine Gefahrstoffe gelagert werden sollen.
Gruß
plastikwerk
Hallo,
vielen Dank für die Antworten, sie waren sehr hilfreich.
Gruß
plastikwerk
Hallo Dental,
vielen Dank für deine Antwort. In welcher Vorschrift finde ich diese Anforderung? Es sind ja keine brennbaren Flüssigkeiten mit Flammpunkt unter 55° C.
Gruß
plastikwerk
Vielen Dank für eure Antworten!
Gruß
plastikwerk
Wir haben eine Werkzeugmacherei, die viele verschiedene "Mittelchen" benötigt. Spraydosen, wasserfährdende, reizende und gesundheitsschädliche Stoffe.
Die Anforderung für die Spraydosen in Arbeitsräumen ist offensichtlich ein Sicherheitsschrank.
Was ist aber mit den flüssigen, wassergefährdenden, reizenden und gesundheitsschädlichen Stoffen in Kanistern bzw. Fässern? Dürfen diese im Arbeitsraum in einem Regal mit Auffangwanne gelagert werden? Oder muss man dafür einen separaten Lagerraum schaffen?
Gruß
plastikwerk
Hallo,
wir haben Fässer, in denen Methylenchlorid bzw. Hydrauliköl abgefüllt waren. Gibt es Lagervorschriften für solche entleerten Fässer?
Gruß
plastikwerk