Moin,
eine Frage bezüglich Liegeräume,
darf man sich noch auf die ASR 31 beziehen? Arbeitsstättenverordnung, Mutterschutzgesetz und Mutterschutzverordnung sagen ja nur (z.B.) "... unter geeigneten Bedingungen hinlegen..."! Die ASR ging da ja sehr weit, Anzahl der Liegen etc. Und in den oben angesprochenen Gesetzen und Co. wird ja nicht mehr vom Liegeraum gesprochen, so wie halt in der alten Arbeitsstättenverordnung.
Danke für die Infos!