Hallo Niko,
Motorschutzschalter auf den Nennstrom des Motors einstellen.
Der Nennstrom steht auch auf dem Typenschild des Motors.
Gruß Lennetaler
Beiträge von Lennetaler
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Schau mal in den Anhang
Gruß Lennetaler -
Bevor du da etwas Neues machst in Richtung Flucht- und Rettungspläne schau mal hier nach : http://www.f-plan.de/aktuelles/din-iso-23601/
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Schau mal hier nach: http://www.bfs.de/de/elektro/nff/recht.html
Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) im niederfrequenten Bereich
Frequenz f (Hertz): 50, elektrische Feldstärke* E (Kilovolt pro Meter):5, magnetische Flussdichte* (Mikrotesla):100
Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist bei Einhaltung dieser Grenzwerte der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet. -
Hallo Anja, schau mal auf der Seite der BAuA unter "Aktualisierung April 2011", Teil 1: Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (PDF-Datei, 446 KB). Dort findest du alle Infos, die du benötigst.
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Schau mal in die BGR 133, da sind auch Rechenbeispiele drin.
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Schau mal im Internet unter http://www.bappu.de/
Ich benutze es schon lange und bin damit sehr zufrieden. Die Grundausstattung reicht für den Anfang in jedem Fall aus. Bei Bedarf kann man es mit Zusatzfunktionen und Zubehör erweitern.
Gruß Lennetaler
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Habe die Ba Rolltore eingestellt
Gruß Lennetaler
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Prüfung:
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel wird im Arbeitsschutzrecht nach den §§ 3 und 10 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" durchgeführt.Prüfungen, die von befähigten Personen nach BetrSichV vorzunehmen sind (z.B. nach § 10 BetrSichV, Anhang 4 Abschnitt A Nr. 3.8 BetrSichV, §§ 14, 15 und 17 BetrSichV), dürfen auch nur von diesen durchgeführt werden.
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Arbeitsstätten-Richtlinien
Die alten Arbeitsstätten-Richtlinien gelten weiter fort, jedoch nicht länger als bis zum 31. Dezember 2012 und werden in dieser Zeit in zwangloser Folge durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ersetzt. Bis dahin können die alten Arbeitsstätten-Richtlinien als Orientierung zur Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der Verordnung herangezogen werden.
Der Anwender sollte jedoch beachten, dass die Richtlinien teilweise veraltert sind und sich teilweise noch auf die Vorgängerfassungen der Arbeitsstättenverordnung beziehen. Er muss daher bei der Anwendung der Arbeitsstätten-Richtlinien eigenverantwortlich prüfen, ob diese noch dem Stand der Technik entsprechen und gegebenenfalls bei der Umsetzung im Betrieb entsprechende Anpassungen vornehmen. Bedingt durch die veränderte Struktur der Verordnung ist auch der direkte Bezug zwischen Paragraph und alter Arbeitsstätten-Richtlinie nicht mehr gegeben. Die in den einzelnen Arbeitsstätten-Richtlinien aufgeführten Verweise beziehen sich ausschließlich auf die alte Arbeitsstättenverordnung. Bezüge zu Normen spiegeln den Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe wieder.
Es gibt gegenwärtig insgesamt noch 24 gültige alte Arbeitsstätten-Richtlinien, die als Orientierungshilfe herangezogen werden können. Wesentliche Gebiete sind hierbei z. B. die Gestaltung von Fußböden, Verkehrswegen, die Ausstattung mit Feuerlöschern und Mitteln für die Erste-Hilfe sowie die Einrichtung von Sanitär- und Pauseräumen. Auch werden Anforderungen an die Beleuchtung und Lüftung untersetzt. Die sozialen Belange auf Baustellen finden ihren Niederschlag in Regelungen für Tagesunterkünfte, Waschgelegenheiten und Toiletten.
Information der BAuA zum Arbeitsstättenrecht
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Hier mal eine BA für Bier
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Die BA Äppelwoi ist einfach köstlich. Seit langer Zeit hab ich endlich mal wieder herzhaft lachen können. Danke für diesen sehr gelungenen Spass.
Grüße aus dem Sauerland
Roland, der Lennetaler
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Danke für die sehr gute Arbeit.
LG Lennetaler
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