Kennzeichnung von Elektromagnetischen Feldern

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  • Hallo Kollegen,

    ich habe mal wieder eine Frage.

    Ich bin dabei eine Risikobeurteiung von einem Notstromaggregat zu erstellen. Dieses Aggregat ist in einem Container verbaut der über Fundamenterder geerdet wird.

    Deshalb habe ich im aussen bereich wohl keine elektromagnetischen Felder aber innen sieht es anders aus. Nun bin ich auf der Suche nach einem Gesetz oder Richtlinie oder ... in der steht ab wann ich diesen Bereich kennzeichnen muß.(wegen implantaten) Habe schon in die BGV B11, EMV-Gesetz, EMV-Richtlinie geschaut. Entweder dort steht nichts oder ich stehe total auf den Schlauch. ?(

    Vielleicht hat ja jemand schon mal Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt.

    p.s. ich weiß ich sollte sowas wissen gerade als Elektromeister, aber ich war bis vor kurzem 12 Jahre bei der Bundeswehr und bin dadurch etwas aus der Thematik raus. :?:

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  • Schau mal hier nach: http://www.bfs.de/de/elektro/nff/recht.html

    Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) im niederfrequenten Bereich
    Frequenz f (Hertz): 50, elektrische Feldstärke* E (Kilovolt pro Meter):5, magnetische Flussdichte* (Mikrotesla):100

    Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist bei Einhaltung dieser Grenzwerte der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet.

  • So richtig weiter bin ich damit aber nicht gekommen. Dort geht es ja um den Schutz der Bevölkerung. Wie sieht es den im Arbeitsschutz aus. Ab wann müssen Bereiche gekennzeichnet werden. Und wie bestimme ich die einzelnen Bereiche.

    Gruß aus dem sonnnigen Hamburg und einen guten Start in die Woche