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    Arbeitsstätten-Richtlinien gelten bis 2012

    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2010 die Gültigkeit der Arbeitsstätten-Richtlinien verlängert. Ursprünglich war geplant, dass die Richtlinien im August außer Kraft treten sollen.

    In seiner Sitzung am 9. Juli hat der Bundesrat die Gültigkeit der Arbeitsstätten-Richtlinien verlängert. Der 2004 eingerichtete Ausschuss für Arbeitsstätten hatte ursprünglich eine Übergangszeit von sechs Jahren für die Überarbeitung vorgesehen.

    Nach Ablauf dieser Frist sollten die Arbeitsstätten-Richtlinien durch neue Regeln für Arbeitsstätten ersetzt worden sein.

    Bisher jedoch wurden nur wenige Arbeitsstätten-Regeln veröffentlicht:

    - ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

    - ASR A1.7 Türen und Tore

    - ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

    - ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

    - ASR A3.5 Raumtemperatur

    - ASR A4.4 Unterkünfte

    Nun sollen die bestehenden Arbeitsstätten-Richtlinien, die noch nicht in Arbeitsstätten-Regeln überführt wurden, noch bis spätestens 31.12.2012 ihre Gültigkeit behalten. Im Beschluss des Bundesrates heißt es: "Die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien gelten bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort."

    Viele Grüße

    M. Dräger