Aufnahme von Gitterboxen

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  • Hallo zusammen

    Bei mir in der Firma werden zur Lagerhaltung und zum Weitertransport Gitterboxen eingesetzt. Dass Problem ist dass an den meisten Ameisen, die zum Transport eingesetzt werden, die Gabelzinken zu kurz sind um damit die Gitterboxen längs komplett aufnehmen, es fehlen meist 10 bis 20 cm. Es besteht also die Gefahr dass wenn zwei übereinander gestapelte Boxen transportiert werden dass der Boden der unteren Box ausbricht und somit die obere Box herunterfällt. Ich suche nun Infos die die Lastaufnahme und den Transport von Gitterboxen regeln oder genauer erklären. Kennt jemand von euch Vorschriften, Regeln oder Infos die mir bei dieser Problematik weiterhelfen. Vielleicht hat einer von Euch eine Betriebsanweisung für den Boxentransport.

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    mfg boffi

    Einmal editiert, zuletzt von boffi (20. September 2010 um 07:52)

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  • Hallo boffi,

    es bleibt Euch nichts anderes übrig, entweder nur eine Gibo zu transportieren oder Ameisen mit längeren Gabeln anzuschaffen. Es steht immer von einer sicheren Aufnahme des Tranportbehälters, unter Beachtung des Schwerpunktes und Gewichtes, wie z.B. in der BGV D27 (§11 Pkt. 2), BGI 869 (Zitat: Pkt. 1.4.2 - Ladung gegen Herabfallen sichern, z.B. durch Umhüllung, Berücksichtigung von Form, Abmessung, Gabelzinkenabstand, Gabelzinkenlänge, Aufnehmen am Gabelrücken, Sichern gegen Abrollen.)

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Wenn die Gitterboxen standard sind, und keine Einmalige Geschichte, dann lohnt es sich einfach in die richtigen Hebewerkzeuge zu investieren.
    Das nicht zu tun, ist am falschen Ende sparen. Sowohl Personenschaden als auch Sachschaden sind damit vorprogrammiert!

  • Es gibt Verlängerungs-Adapter für normale Gabelstapler-vielleicht gibt es auch solche für Ameisen.

    Hefeweizen macht schön-habe früher viel getrunken!

  • Hallo Zusammen,

    es gibt von Gruma (Linde), Jungheinrich, etc. Ameisen mit längeren Gabeln, die auch für den Längstransport von DB-GiBo's geeignet sind.
    Leider beschaffen manche Versand- oder Fertigungsleiter leider die falschen Geräte, weil Sie keine Ahnung haben, was eigentlich benötigt wird.
    Ich erinnere mich da an ein Unternehmen, das Jahrelang mit dr Ameise mit Nachsetzen LKW's beladen hat und erst vor ungefähr 3 Jahren auf drängen der Instandhaltung
    und Arbeitzssicherheit einen 2 t Gabelstapler mit Schubgabel beschafft hat.
    Sind GiBo's in der Fertigung heute überhaupt die idealen Gebinde?
    In der heutigen Zeit reden doch alle von Lean und "One-Piece-Flow".

    Gruß

    Hoerby

    Es gibt viel zu tun, packen wir es an :rolleyes:

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  • Hi,

    ich würde sagen, nicht bestimmungsgemäße Verwendung.

    §3 Abs.2.1 ArbSchG in Verbindung mit §6 BGV D27.

    D.h. der Arbeitgeber ist Verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

    Das gilt auch für Arbeitsmittel.

    Zu §6 BGV D27: Bestimmungsgemäße Verwendung, schaut bitte mal in die Betriebsanleitung des Herstellers, da steht das auch drin!

    Zumindest in dennen die ich kenne.

    Grüße aus dem verschneiten München
    Lucy