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  • Guten morgen zusammen,

    wer kann mir denn sagen, welche Ausbildung / Befähigung bzw. welchen Führerschein ein Bediener / Fahrer eines Telegabelstaplers erlangen muss?
    Kann es sein, dass derjenige einen Staplerschein und einen Hubarbeitsbühnen - Bedienerausweis machen muss oder einen Baumaschinenschein?

    Mein Fasikollege hat mich mit folgendem Text dazu angeschrieben:

    Hallo Franky

    Was braucht man für solch ein Fahrzeug wohl für einen Schein? Kann man auch als Kran benutzen.
    Oder ist das einfach nur eine Arbeitsmaschine?
    Hab ein paar Sachen rausgefunden aber nicht's konkretes. Ich würde sagen er braucht beide Scheine,
    mein Kollege sagt, der Baumaschinen Schein würde alles abdecken.
    Vieleicht weißt du was dazu.
    Das Arbeitsgerät wird zur Schiffsbeladung verwendet, wird aber auch mehrere hundert Meter über den Strassenverkehr bewegt - max. Geschwindiglkeit = 20 km/h.
    Über eine Steuerung kann man das Gerät vom Kran auf Staplerbetrieb umstellen.


    Im Vorraus bedanke ich mich bei euch für eure Antworten. Ein Foto ist angehängt.

    Gruß Franky

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  • Hallo FrankyS,

    er braucht den Staplerschein gem. BGV D27 (siehe Anhang von der BG-Bibliothek), wenn er im öffentlichen Straßenverkehr fährt die entsprechende Führerscheinklasse. Der Teleskopstapler muß für den Straßenverkehr ausgerüstet sein, aber er benötigt keine Zulassung gem. BGHW (siehe Anhang von der BGHW).

  • Hallo Franky, Hallo Mike,

    in der BGV D27 scheiden sich leider die Geister wenn es um Telelader geht.
    -----
    In §2 (3)Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung, die die Last oder das Lastaufnahmemittel
    höher als bodenfrei heben können, im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind
    zusätzlich zu Absatz 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Lastaufnahmemittel bei
    der Hub- und Senkbewegung in einer geraden und senkrechten oder nahezu
    senkrechten mechanischen Führung läuft.

    -----
    Ein Teleskoplader bewegt die Last an einem angelenktem Ausleger, ähnlich wie ein Radlader. Damit fällt er nicht unter die BGV D27 sondern ist ein Gerät für das es keine eigene BGV gibt. Das hat mir vor zwei Jahren auch ein Mitarbeiter der BG-Bau bestätigt. Durch die schnell fortschreitende Entwicklung kommen immer mehr Multifunktionsgeräte auf den Markt die in keine der bestehenden Gruppen passen.
    Es gibt immer mehr Möglichkeiten ein Trägergerät mit Zusatzausrüstungen auszustatten.
    z.B.
    Bagger mit Kranhaken, Paletettengabel oder Arbeitsbühne,
    ebenso Radlader mit an der Schnellwechseleinrichtung angebautem Teleskopausleger mit Seilwinde, Palettengabel, Teleskop-Arbeitsbühne usw, usw.

    Sind das dann Krane, Flurförderzeuge oder Hubarbeitsbühnen?

    Fragen über Fragen

    Einmal editiert, zuletzt von damy (14. September 2010 um 15:40)

  • Zitat

    ... Teleskoplader ... fällt er nicht unter die BGV D27 sondern ist ein Gerät für das es keine eigene BGV gibt. Das hat mir vor zwei Jahren auch ein Mitarbeiter der BG-Bau bestätigt.

    Um dann aber herauszubekommen, welche Ausbildung oder welchen Führerschein man braucht, würde ich den Hersteller des Teleskopstaplers fragen und dies zu seiner Aufgabe machen. Solch ein Wissen erwarte ich von einem Lieferanten. :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Bei den Führerscheinen ist ja bei frankys schon alles gesagt. Bis 25 Km/h die neue Sonderklasse M,S,L,T, und was darüber geht, die Klasse C oder CE.
    Den Teleskopradlader, würde ich unter Krane einstufen.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

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  • Hallo Zusammen,

    ich zähle den Teleskopstapler zu den Flurförderzeugen, weil vom Begriff her er ein Fahrzeug ist, das zum Fördern dient. Ausserdem steckt im Begriff das Wort "...stapler".

    Das hat mir vor zwei Jahren auch ein Mitarbeiter der BG-Bau bestätigt.

    Vielleicht hat sich in der Zwischenzeit auch die BG-Bau in ihrer Meinung geändert. Dazu habe ich bei der BG-Bau dieses Merkblatt der Sammlung "Bausteine" gefunden. Darin wird am Schluß auf die BGV D27 verwiesen.

    Beim zweiten Anhang (eine Präsentation der Fa. Suffel Fördertechnik) handelt es sich, ab der Seite 12 um die Erlangung der Befähigung für Flurförderzeuge. Auf der Seite 16 wird auch der Teleskopstapler, als spezielles Flürförderzeug genannt.

  • Hallo Michael,

    Der Begriff "Teleskopstapler" ist für diese Gerät schon wieder zu speziell. Allgemein werden sie Teleskopmaschine, Teleskoplader oder einfach nur Telskopen. Erst mit dem Anbaugerät und dem Einsatzort ergeben sich die weiteren Maßnahmen.

    Ich handhabe das so:
    -> Innerbetrieblicher Einsatz wie ein Gabelstapler, dort wo auch normale Gabelstapler eingesetzt werden, ist es für mich ein Flurförderzeug.
    -> Auf Baustellen ist der Telelader eine Erdbaumaschine, wie Bagger oder Radlader, mit der Möglichkeit ein Palettengabel oder ein Kranhaken anbauen zu können. (Last wird mit Bewegung des Auslegers gehoben.)
    -> Wird der Telelader mit einer Seilwinde zum Heben von Lasten ausgerüstet ist es für mich ein Kran.
    -> Wird am Telelader, Radlader oder Bagger eine Arbeitsplattform angebaut so behandele ich die Geräte wie Hubarbeitsbühnen.

    Ich befürworte für solche Geräte immer mindestens ein Ausbildung nach BGV D27 mit entsprechender Zusatzausbildungen "Teleskoplader" für spezielle Tätigkeiten. Leider ist das in vielen Firmen, besonders bei denen die auf Baustellen tätig sind, schwer durchzusetzen.

    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael,

    Zitat:

    "Ich befürworte für solche Geräte immer mindestens ein Ausbildung nach BGV D27 mit entsprechender Zusatzausbildungen "Teleskoplader" für spezielle Tätigkeiten."


    damit gebe ich Dir recht, so sollte es auch in der Praxis durchgeführt werden und je nach Nutzung auf der Baustelle, die spezielle und praktische Unterweisung für das eingesetzte Anbaugerät.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Hallo zusammen,

    erst einmal vielen Dank für eure Antworten! :thumbup:

    Wenn ich das nun mal alles deuten will, entnehme ich aus den Antworten folgendes:

    1. PKW-Führerschein, da Benutzung auf öffentlichen Strassen
    2. Staplerführerschein
    3.Kranführerschein und / oder Kranunterweisung
    4.Benutzerausweis Hubarbeitsbühne
    5.Baumaschinenausweis?
    6.Unterweisung für Anbaugeräte

    So korrekt?

    Gruß Franky

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

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  • Hallo Franky,

    Mein Vorschlag:

    1. PKW-Führerschein, da Benutzung auf öffentlichen Strassen
    -> Abhängig vom Gewicht des Gerätes, Datum der Führerscheinprüfung und zulässiger Höchstgeschwindigkeit

    2. Staplerführerschein
    -> Grundsätzlich Ausbildung nach BGV D27 mit Zusatz Telskopmaschine

    3.Kranführerschein und / oder Kranunterweisung
    -> Zusatzausbildung, zur Ausbildung nach BGV D27, für Kranarbeiten. Mit dem "Stapler" Ausbilder absprechen was er anbietet.

    4.Benutzerausweis Hubarbeitsbühne
    -> wie unter 3. Oder mindestens Unterweisung durch den Arbeitgeber.

    5.Baumaschinenausweis?
    -> meiner Meinung nach für die vorgesehenen Arbeiten nicht erforderlich

    6.Unterweisung für Anbaugeräte
    -> Betriebsanweisung und Unterweisung grundsätzlich für die Maschine selbst, sowie für jedes Anbaugerät zusätzlich

    Schriftliche Beauftragungen nicht vergessen!!

    Gruß Michael

    Einmal editiert, zuletzt von damy (15. September 2010 um 15:26)

  • Vieln Dank für eure Antworten,

    ich habe es meinem Kollegen weitergegeben und es hat ihm geholfen. es wird also ausschliesslich als Stapler eingesetzt, eine zusätzliche Schulung für Anbeuteile wird ergänzend mit eingebunden.

    Gruß Franky

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

  • Moin zusammen,


    die Teleskopstapler gehören zu den FFZ der so genannten Stufe 2
    (Zusatzausbildung)

    Die Ausbildung erfolgt nach BGG 925/BGV D27 (Ausnahme bei Teleskopladern da
    erfolgt die Ausbildung nach BGR 500)


    Ausbildungsdauer bei Neueinsteigern ist genau wie bei den FFZ der Stufe 1
    (Frontgabelstapler) 2 - 5 Tage

    Die zu unterrichtenden Lerneinheiten richten richten sich nach der BGG 925 (20
    - 32 LE davon mindestens 10 LE Theorie)


    Da die Telestapler meist unter 25 km/h liegen ist zum führen des Fahrzeugs die
    Führerscheinklasse L erforderlich. Für alle darüber liegenden ist die Klasse C1
    (Ausnahme Führerscheine die vor Juni 1998 erworben wurden) bzw. C erforderlich
    da die Fahrzeuge ein höheres Gesamtgewicht als 3,5t haben.


    Hier mal ein Beispiel eines Seminarplans:


    Theorieunterricht


    Einführung


    Rechtliche Grundlagen/Unfallgeschehen


    Pause


    Theorieunterricht


    Aufbau und Funktion von Teleskopen


    Betrieb allgemein


    Mittagspause


    Theorieunterricht


    Regelmäßige Prüfungen


    Umgang mit Last


    Pause


    Theorieunterricht


    Sondereinsätze


    Praktische Übungen am Teleskop


    Abfahrtkontrolle


    Funktion der Bedienungselemente


    Funktion und Schaltung


    Funktion und Lenkung


    Funktion der Bremsen


    Funktion der Hub und Neigevorrichtung


    Abstellen des Teleskops


    So könnte zum Beispiel der erste Tag der Ausbildung ablaufen
    MfG

    Für das Lesen meiner Beiträge wird ab 2007 eine Gebühr in Abhängigkeit
    von der Anzahl der Worte erhoben. Entscheidend für die Erhebung der
    Gebühr wird dabei nicht das tatsächliche Lesen des Beitrages sein,
    sondern, dass Sie die Möglichkeit hätten, diesen Beitrag zu lesen!
    Für
    die Anregung zu dieser Geschäftsidee bedanke ich mich recht herzlich bei
    der Deutschen GEZ bzw. der Österreichischen GIS!
    :u:

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