Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach einer BA für eine Handspindelpresse. Nach meinen bisherigen Recherchen gilt die BGR 500 Kap. 2.3 nicht für Handspindelpressen. Aus meinem allgemeinen Wissen würde ich sagen, das eine Handspindelpresse nur mit sicheren Werkzeugen oder festen Abdeckungen betrieben werden darf. Hat jemand mehr Infos oder eine BA als Muster?
Danke und Gruß Steffen
PS: Mein erster Eintrag auf der Sifapage!!!