Schuhe in Produktion

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  • Hallo Leute,

    Mir brennt seid einiger Zeit eine Frage, die ich von Niemanden beantwortet bekomme, deshalb stelle ich Diese nun hier mal.

    Wir stellen Messgeräte her (kleine Teile), brauchen also keine Arbeitsschutzschuhe. Nun ist es sehr warm und die Frage ist, dürfen unsere Mitarbeiter mit Sandalen kommen, die vielleicht nur zwischen den Zehen einen halt haben? sprich keine Lasche hinten wie Badelatschen aussehen? wo kann ich eine rechtliche Anweisung einsehen? darf ich überhaupt anweisen, wenn keine Arbeitsschutzschuhe gefordert werden?

    Ihr würdet mir sehr helfen.

    Micha

    Micha

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  • Hallo Micha,

    die Frage ähnelt der Problematik von kurzen Hosen im Chemiebereich.

    Also:
    1. Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Arbeitsschutzschuhe zu tragen sind, dann muss der Arbeitgeber diese auch kostenfrei zur Verfügung stellen und eine Tragepflicht durchsetzen. Als Ansatz könnte man hier Schutzstufe 1 oder elektrisch ableitfähige Schuhe ansetzen. Der Arbeitgeber wird sich aber vermutlich nicht über die Kosten freuen.

    2. Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass keine Arbeitsschutzschuhe zu tragen sind, dann ist das Thema für SiFas erledigt. Dann kann man den Ansatz über eine betriebliche Arbeitsordnung machen und dort entsprechende Kleidung als Voraussetzung für eine Tätigkeit machen. Die Arbeitsordnung wird aber zwischen der Geschäftsleitung, der Personalabteilung und dem Betriebsrat ausgehandelt.

    3. Eine Rechtsvorschrift wirst du hierzu nicht finden. Und das finde ich auch gut so. Der Arbeitgeber muss sich entscheiden, wie er seinen Betrieb auch in diesem Punkt führen will.

    4. Als SiFa darfst du normalerweise eh nichts anweisen, ausser es besteht Gefahr im Verzug. Anweisen darf der Vorgesetzte, und wenn in der Arbeitsordnung eine entsprechende Regelung besteht, dann muss er diese auch umsetzen.

    Ich hoffe, das hilft.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Eine Entscheidung hierzu sollte sich aus einer Gefährdungsbeurteilung hervor gehen. Grundsätzlich kenne ich es so dass erwartet wird festes Schuhwerk bei der Arbeit zu tragen, auch wenn es eine überwiegend im sitzend ausgeführte Tätigkeit ist. Das dürfen auch gerne Sandalen sein, jedoch festsitzend. Wenn eine Solche nur vorne am dicken Zeh durch ein Bändchen gehalten ist, ist das nicht wirklich festsitzend. Die frage ist geht es nicht nur um Stolpergefährdung, sondern eventuel auch darum dass auf dem Boden Abfälle sich sammeln können an denen sich die Füße verletzen können, dann ist von Sandalen ganz abzusehen.

    aber wie gesagt, erst Gefährdungsbeurteilung, dann Entscheidung. 8) :D

  • Ihr habt mir sehr geholfen, in den Gefährdungsbeurteilungen steht nur dann was drin, wenn Arbeitsschutzschuhe getragen werden müssen. Trotzdem vielen Dank.

    Gruß an Alle.

    Micha