Hallo liebe Leute,
früher gab es mal die VBG 20 Kälteanlagen in der festgelegt war, dass Kühlräume ab -10°C und 20 m² eine Notrufanlage besitzen müssen wg Gefahr des Einschließens von Personen.
Ich weiß (früher hatten wir auch einen Kaiser und bunte Uniformen), dass die VBG 20 in der BGR 500 aufgegangen ist. Die Anforderung einer Notrufanlage finde ich dort aber nicht mehr. Ist dies nun vollständig meiner Gefährdungsbeurteilung überlassen oder finde ich die Forderung nach einer Notrufanlage nun wo anders und wenn ja wo?
Schon mal vielen Dank
kuddel