Was ist unter dem Begriff „notwendige Arbeiten“ auf der Ladefläche oder in Laderäume zu verstehen bzw. Was sind notwendige Arbeiten?
Quelle: STVO § 21 und Verwaltungsvorschrift zur STVO (Stand 2009)
Keine Mitfahrer auf Ladeflächen:
Die bisher nur auf Anhänger bezogene Regelung wurde auf ein Verbot der Mitnahme von Personen auf der Ladefläche von Kraftfahrzeugen oder in deren Laderäumen ausgedehnt.
Ausnahmen werden lediglich zugelassen für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen
oder für Personen, die auf der Ladefläche oder in Laderäumen notwendige Arbeiten auszuführen haben.
Quelle STVO Stand 2009
§21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.
(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
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Welche Arbeiten kann ich als notwendig betrachten?
a) allgemein
b) Hintergrund Bauarbeiten
c) Hintergrund Montagearbeiten an Anlagen
Die folgenden Punkte unter beachtung schweres unwegsames Gelände (Fahrspuren, verschiedene Untergründe, Feucht, Nass, Trocken, Glatt) und durch andere Anlagenteile nicht direkt erreichbar (bis zu 2 Meter vom Fahrbereich entfernt)
d) Hintergrund Bauarbeiten
e) Hintergrund Montagearbeiten an Anlagen