Ab wann Sicherheitsschuhe ???

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  • Hi Niko,

    vielen Dank für den Tipp! Nun bin ich ab Januar 2011 nicht nur Sifa, sondern auch noch Betriebsrat, das jedoch schon seit mehr als 12 Jahren. Du hast natürlich Recht, dass dieKleiderordnung BR-Sache ist. Das regeln wir auch auf dieser Ebene. Uns geht es momentan nur so gegen den Strich, dass der Arbeitgeber die Arbeitsschuhe eben als diese Arbeitsleidung definieren möchte. So kann er vorschreiben ohne zu bezahlen. Das sehe ich als BR etwas anders und als baldige Sifa werde ich da klare Empfehlungen aussprechen. Ich vertrete den Standpunkt, dass alles, was der Arbeitgeber von mir verlangt, auch von ihm bezahlt werden solle. Wenn er mich also in bestimmter Form bekleidet sehen möchte, dann möge er diese auc bezahlen. Die Regelung bei Euch mit der Ärmellänge halte ich gerade so noch vertretbar. Besser wäre es aber auch bei Euch, wenn der Arbeitgeber geeignete Arbeitskleidung stellt, dass würde sämtliche Diskussionen über Zentimeter erübrigen. Oder? :whistling:

    Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden. :thumbup:

    Mein nebengewerbliches Hobby: idealseiten.de

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  • Guten Morgen,

    ... alles, was der Arbeitgeber von mir verlangt, auch von ihm bezahlt werden solle. Wenn er mich also in bestimmter Form bekleidet sehen möchte, dann möge er diese auc bezahlen.

    so pauschal kommst Du wahrscheinlich nicht weiter. Denk' mal an Bankangestellte im Kundenbereich. Hier sagt der Arbeitgeber auch, dass eine gewisse Erscheinungsform erforderlich ist, also bspw. keine Hiphop-Jeans ... :D Hier wird Dir der Arbeitgeber keine Kosten erstatten.
    Aber in diesem Fall können die Aufwendungen für bspw. einen Anzug allerdings in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
    Etwas anderes ist es, wenn eine "Unternehmensuniform" getragen werden soll - hier wäre ich auch auf dem Standpunkt, dass diese das Unternehmen zu stellen hat.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Die Regelung bei Euch mit der Ärmellänge halte ich gerade so noch vertretbar. Besser wäre es aber auch bei Euch, wenn der Arbeitgeber geeignete Arbeitskleidung stellt, dass würde sämtliche Diskussionen über Zentimeter erübrigen.


    Hallo Philosapiens,

    es gibt hier keine Diskussion über die Vertretbarkeit einer solchen Regelung, geschweige denn über die Ärmellänge. Jedem Mitarbeiter wurde die Arbeitsordnung beim Bewerbungsgespräch erläutert und jeder potentielle Mitarbeiter kann dann entscheiden, ob er bei uns arbeiten will oder nicht. Dieses Jahr haben hier schon 400 neue Mitarbeiter zugestimmt.
    Die Kleiderordnung ergibt sich übrigens aus Produktschutzgründen und lässt sich den meisten potentiellen Mitarbeiter auch verständlich rüberbringen.

    Viel bzw. überhaupt Diskussionen gibt es zum generellen Rauchverbot ab 2 Stunden vor Arbeitsbeginn. Das fällt vielen Mitarbeitern schwer und lässt sich auch nicht wirklich gut kontrollieren (ein Deo wirkt Wunder). :D

    Ansonsten wird hier argumentiert, dass die Erbringung der Arbeitsleistung eine arbeitsvertragliche Pflicht ist. Und zur korrekten Erbringung der Arbeitsleistung ist eine geeignete Arbeitskleidung notwendig. Die Erbringung der Arbeitsleistung mit allen Rechten und Pflichten wird durch Bezahlung der vereinbarten Vergütung (z. B. Lohn und Gehalt) ausgeglichen.
    Mit der Vergütung werden alle üblichen Aufwendungen des Arbeitnehmers abgegolten, wie z.B. Fahrtkosten (zum festen Arbeitsplatz), Verpflegung (am festen Arbeitsplatz) und eben auch die Arbeitskleidung.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -