Moin Forum,
ich hab`da wieder mal ne Frage.
Man hat mich damit beauftragt, Vorschriften zum Arbeitsschutz beim Einsatz von Fremdfirmen und Leiharbeitern zusammmenzutragen.
Folgendes habe ich bisher gefunden:
Allgemeine Pflichten in Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Hinweise im BG-Recht bis hin zu den BGI 865 und 5021.
Innerhalb unseres Arbeitsschutz-Managementsystems haben wir diesbezüglich noch zusätzliche betriebsinterne Regelungen.
Habe ich irgendwo irgendwas Wichtiges übersehen?
Gruss aus dem Norden
nj 1964