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  • Hallo,
    ich war anfang Dez. 09 auf auf dem FPI1 Seminar in Dresden. Dort haben wir von unseren Dozenten gehört, dass die BGV A3 nicht mehr gültig sei. Leider habe ich nicht nachgafragt wie es von nun an geregelt ist.
    Auf Nachfrage bei unserer Sifa kam raus das jede BG für sich einzelne Vorschriften aussetzen kann.
    Ein Anruf bei der BG ergab auch keine Lösung. Zuständig für unseren Betrieb ist die BGW.

    Wenn dem so ist wird es bestimmt eine Ersatzvorschrift geben.
    Wer hat hierzu weitere Info?

    LG Lars

    "Herr Präsident, ich übergebe die Schicht mit der Bitte, alles zu tun, damit so etwas nie wieder passiert."
    Luis Alberto Urzua, Schichtführer der Copiapo-Miene

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  • Hallo Lars,

    das die BGV A3 außer Kraft gesetzt worden ist, ist mir neu. Ich habe gerade mal bei der BGW und allg. gegoogelt und nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden.

    Halte uns auf dem laufenden wenn du weitere Hinweise erhältst.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

  • Hallo Lars,

    die BGV A3 wird durch die TRBS 2131 ( Technische Regeln Betriebssicherheitsverordnung - Elektrische Gefährdungen ) ersetzt. Wobei die TRBS 2131 nicht so genau wie die BGV A3 ist, sondern es werden den Arbeitgebern Spielräume eingerichtet. Dies kann Vorteile, wie auch Nachteile ergeben.

    Gruß

    Michael
    :v:

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  • Hallo zusammen,

    war das "einfach" mit der BGV A3. Feste Fristen, man konte sich auf etwas beziehen. Und jetzt?

    Zur TRBS 2131 sollte man mind. noch die TRBS 1111, TRBS 1201, ...
    beachten.

    Oh Mann .... :D :P ?(

    Viele Grüße

  • Hallo zusammen.

    Wenn ich das so lese, dann bin ich froh, dass unsere Chefetage sich da nicht so genau auskennt. Deshalb, werde ich die Prüffristen in der BGV A3 bei uns weiter gelten lassen so lange es geht, oder bis eine neue Vorschrift erlassen ist. Wenn das jemand auch so machen kann, finde ich ist das der beste Weg.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Zitat

    Original von Rigesa
    Deshalb, werde ich die Prüffristen in der BGV A3 bei uns weiter gelten lassen so lange es geht, oder bis eine neue Vorschrift erlassen ist.

    Genau das sieht die BetrSichV ja auch vor. Es kann dich niemand daran hindern, bewährtes so zu lassen.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo Matthias 13

    Du darfst die positiven Seiten der Regelung nicht vergessen.

    Man kann jetzt zum Beispiel die Prüffristen für PC´s und Bildschirme verlängern.

    1.Gefährdungsbeurteilung erstellen
    2.Prüffristen festlegen und dokumentieren
    3.Prüfung nach bewährten Normen und Prüfung dokumentieren.

    Ist doch gar nicht schwer

    Gruß Totti

    Entweder man verliert .....oder es gewinnen die anderen.....

    3 Mal editiert, zuletzt von totti (30. Dezember 2009 um 17:19)

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  • Hallo,

    was ich so lese ist die Meinung das die SiFa oder wer auch immer die Prüffristen festlegen kann. Das festlegen der Prüffristen behält sich die Fachkraft oder die unterwiesene Person vor,
    die das Prüfen der Geräte durchführt. Sehr wichtig die Dokumentation als Nachweis.
    Die Änderungen hatten wir schon mal.
    VBG4 - BGV A3 - TRBS 2131
    :g:

    alles für die SiFa´s

    Achim