Hallo,
ich wende mich wieder einmal mit einer Frage an die allwissenden SiFa- Gemeinde.
Bei mir ist das Problem aufgetaucht, daß unser AG einen Alarmplan von uns haben möchte. Nun bin ich aber der Meinung, daß der SiGeKo der entsprechenden Baumaßnahme für die Erstellung des Planes zuständig ist und meine Firma nur den firmenspezifischen Anteil beisteuern muss.
Gibt es dazu entsprechende, feste Regelungen oder werden solche Zuständigkeiten von Fall zu Fall vertraglich unterschiedlich geregelt?
Volker