Moin zusammen,
so ganz verstehe ich den Sinn dieser Aktion nicht, insbesondere weil ich aus dem Beitrag von aba2304 herauslese, dass die Mitarbeiter, wenn sie denn irgendwelche Gefährdungen festgestellt haben und dann genau da einen Fehler machen auch die Verantwortung/Konsequenzen tragen sollen. Für mich sieht das so aus als sollte die Verantwortung bei solchen Arbeitsunfällen ganz auf die Betroffenen abgeschoben werden, damit der Unternehmer/die GF den Rücken frei hat. Und was ist mit Gefährdungen, die die Mitarbeiter aus Betriebsblindheit nicht gesehen haben? Werden die gar nicht betrachtet und fallen durch die Maschen?
Für mich gilt der bereits von Niko zitierte § 3 des ArbSchG und der sagt eindeutig: Der Unternehmer ist verantwortlich und hat mit entsprechenden Instrumenten (SiFa, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen etc.) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz umfassend zu sorgen.
Verantwortlich ist ein Mitarbeiter für einen Arbeitsunfall erst dann, wenn er gegen eine ausdrückliche Anweisung des Unternehmers nachweislich verstoßen hat.
Ich halte den Weg über eine Job Sicherheits Analyse dem Mitarbeiter die Verantwortung bei einem Arbeitsunfall aufzudrücken für rechtlich ziemlich fragwürdig, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
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...eine interessante Fragestellung die bei genauer Betrachtung wieder einmal nich so einfach zu beantworten ist, da das Leben nun einmal nicht schwarz - weiss ist.
Selbst wenn ein MA gegen bestehende Anweisungen verstoesst ist damit die Frage der Verantwortung, boese Zungen wuerden jetzt sagen: "Der Schuld!", nicht klar. Anweisen heisst auch immer zu pruefen, ob diese Anwesiungen auch verstanden wurden. Ebenso gehoehrt eine regelmaessige Pruefung der Einhaltung bestehender Anweisungen dazu - aber das kennt ihr ja alles :-).
Grundsaetzlich stoert moch hier allerdings der Grundtenor der Fargestellung an sich: Eine Gefaehrdungsbeurteilung, JSA, Risokoanalyse etc. dient nun einmal mitnichten primaer dazu, seinen A... an die Wand zu bekommen und jemand anderen dran zu kriegen. Zuallererst soll ein solches Verfahren praeventiv sicherstellen, dass nichts passiert. Hier sind dann allerdings alle Beteiligten gefordert und alle sollten sich dieser Aufgabe und der damit verbundenen Verantwortung auch bewusst sein.
In diesem Sinne
Der Michael
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Die beiden Aussagen würde ich unter Berücksichtigung der Fragestellung unterschreiben.
Rein juristisch gesehen kommen sie aus meiner Sicht der Wahrheit am Nächsten.
Selbstverständlich geht es, gerade für die Unternehmer und Vorgesetzten, bei der Organisation des Betriebes im Arbeitsschutz zu einem ganz großen Anteil um Rechtssicherheit.
Das finde ich auch überhaupt nicht verwerflich, benötigen sie diese doch um den Rücken und den Kopf frei zu haben und sich auf die Erhaltung der Arbeitsplätze zu konzentrieren - legitim und durchweg positiv für alle Beteiligten.
Eine Win-Win - Situation.
Aber um davon wegzukommen, es geht ja wohl eher um die Frage nach dem "Wie".
Und hier muss man ganz klar sagen können, dass es eben nicht legitim ist die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Unternehmen dem einzelnen Mitarbeiter "weiterdelegieren" zu wollen.
Die Organisation des Betriebes im Arbeitsschutz unterliegt an oberster Stelle dem Unternehmer - ohne jeden Zweifel.
Er kann zwar einzelne Aufgaben (Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Prüfung von Maschinen etc., Orga der Ersten Hilfe,...) delegieren, aber doch nur an dafür befähigte Personen.
"§ 7 Übertragung von Aufgaben (ArbSchG)
Bei der Übertragung von
Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der
Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die
für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung
zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten."
Bzw. so oder so ähnlich in jeder BGV A1 (je nach BG an anderer Stelle).
So die juristische Seite aus meiner Sicht, und ich fürchte, da beißt auch keine Maus den Faden ab.
Aaaaaaaaaaaaaber!
Wo bekommt derjenige der eine Gfb erstellen soll den Input her, wo im Betrieb "es brennt"?
Von den Entscheidungsträgern in den Chefetagen oder von den Leuten an der Arbeitsfront (vor allem im produzierenden Gewerbe)?
Ich darf in drei größeren Betrieben an der ASA teilnehmen und habe dort nach einschlägigen Erfahrungen stets vorgeschlagen die SiBe´s mit ins Gremium aufzunehmen.
Die sind vorne mit dabei, sind - wenn man sie pflegt - sensibilisiert und motiviert.
Von Ihnen haben wir regelmäßig den besten Input bekommen und erfahren, wo teils Schwerpunkte liegen (Beinaheunfälle etc.)!
Da ist den Entscheidungsträgern (und auch mancher Sifa) die Kinnlade bis auf den Tisch geknallt.
Das hat den Arbeitsschutz in diesen Betrieben und auch die ASA´s enorm nach vorne gebracht.
Ich kann das blind Jedem empfehlen und man sollte hier keine Manschetten haben, im Gegenteil.
Die Mitarbeiter bei der Analyse einbeziehen? - Auf jeden Fall!
Zur vollständigen Erfassung gehört aber die nötige Sachkunde und manchmal auch ein Blick "von außen".
Ich habe aus meiner beruflichen Vergangenheit selbst schon Dinge als gegeben und sicher angenommen und wurde widerholt eines Besseren belehrt.
Man hat halt auch immer eine Brille auf (der Mensch als Summe seiner Erfahrungen) die den Blickwinkel manchmal ganz schön verzerrt.
So meine Meinung dazu.
Gruß,
H.