Fliegen von Personen

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  • Moin, moin,

    hab da mal ne Frage.
    In der GUV-I 8636 (Fliegen von Personen bei szenischen Darstellungen) :tongue: steht unter Punkt 5.5. " ....Als RICHTWERT gilt eine max. Geschwindigkeit (Absenkgeschwindigkeit) von 1,0m/s"

    Was versteht man jetzt unter "Richtwert" ist dieser Richtwert gleich zu setzen mit einer z.B. Richtgeschwindigkeit wie auf Autobahnen (130), man sollte aber man muß nicht ? Oder darf dieser Wert auf keinen Fall überschritten werden.

    Ein Satz darüber steht " Beschleunigungen und Geschwindigkeiten sind den persönlichen Vorausstzungen anzupassen"

    Zum Vergleich, die Aufprallgeschindigkeit beim Fallschirmspringen beträgt 20m/s.

    Gruß Tommy

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  • Hallo Tommy,

    ich würde diesen Satz so interpretieren, dass hier bei einer Geschw. von 1 m/s Schluss ist, denn es ist hier die Rede von maximal 1 m/s. Dein Handlungsspielraum ist also in diesem Falle nach oben begrenzt.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

  • Naja, es ging mir um das Wort "Richtwert" , Wiki sagt:

    Ein Richtwert ist ein Messwert oder Zahlenwert, den man einhalten und nach dem man sich richten soll, ohne dass ein Zwang dazu besteht oder Strafen drohen. Er ist eine Empfehlung, aber mit einem gewissen Nachdruck.

    Die Einhaltung eines Richtwertes ist erwünscht und soll angestrebt werden. Nach freiem Ermessen kann man nicht handeln, denn dann brauchte man keinen Richtwert anzugeben. Im Gegensatz zum Richtwert muss man einen Grenzwert unbedingt einhalten.

    • Offizieller Beitrag

    Zitat:
    GUV-I 8636

    Zitat

    Die Beschleunigungen und die Geschwindigkeiten sind den persönlichen Voraussetzungen der geflogenen Personen und den baulichen Bedingungen des szenischen Aufbaus und der baulichen Einrichtungen der Veranstaltungsstätte angepasst. Als Richtwert gilt eine maximale Geschwindigkeit von 1,0 m/s. Gefährlich könnten insbesondere Pendelbewegungen sein, die bei der Beschleunigung und dem Abbremsen der Last entstehen.

    so wie ich das verstehe , geht es hier wohl mehr um die Start-, Flug- und Landegeschwindigkeit.

    Wie es mit der Absenkgeschwindigkeit ist, lässt sich meiner meinung nach nicht ablesen, vermutlich aber auch nicht schneller als diese 1 m/s.

    Ein vergleich mit einen Fallschirmspringen finde ich nicht relevant weil dort ganz andere voraussetzungen erfüllt sein müssen.

    Die frage wäre noch, sind das Stuntleute oder Schauspieler? Bei Stuntleuten würde eine Beurteilung anders ausfallen als bei Schauspielern.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Es geht um folgendes: Ein Darsteller wird mit einer max. möglichen Absenkgeschwindigkeit von 1,2 m/s auf die Bühne abgesenkt. In der GUV steht ein "Richtwert" von max 1m/s. Frage, wie bindend sind Richtwerte in der Arbeitssicherheit.

    Siehe oben Wiki.

    Es hat sich auch kein Schauspieler beschwehrt, es geht lediglich darum, was geschieht wenn er sich tatsächlich verletzen würde. Ist die Überschreitung um 0,2m/s schon fahrlässig oder im Toleranzbereich.

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  • Hallo Tommy,
    da hast du `ne schöne Frage gestellt, die sich wirklich nicht einfach so beantworten läst.
    Ein Grenzwert, der ist klar. Ein Richtwert..., nun, den habe ich bisher wohl auch immer etwas zu stiefmütterlich behandelt. Der wird immer irgendwie als Orientierung betrachtet. Aber so ist es wohl doch nicht, da dieser die Anforderungen aus Norm/- en wieder gibt. ...Stand der Technik halt. So ist dieser tatsächlich einzuhalten. In deinem Fall steht da dann auch noch „maximaler Richtwert“. So entsteht auch bei mir die Assoziation zur Richtgeschwindigkeit, die man ja nicht muss... Wenn aber was passiert, hat man auf die Teilschuld „ein Abo“. So wirst du schwer umhin kommen, diesen nicht einhalten zu müssen.
    Ich kann den Satz zwar nicht ausstehen..., aber es scheint mal wieder „Gefährdungsbeurteilung“ das Mittel der Wahl. Wenn es technisch nicht anders möglich ist, so ergreif geeignete „Gegenmaßnahmen“, um das gleiche Ergebnis zu erzielen. Vielleicht läst sich doch eine Dämpfung installieren?, im Zweifelsfall die Stellen abpolstern. Ganz leichte Personen einsetzen...? Was besseres fällt mir jetzt auch nicht ein.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Martina,
    ja, so in der Richtung hatte ich auch schon überlegt.
    Mein Problem ist, das Stück wird in zwei großen Opernhäusern aufgeführt, dass eine Opernhaus hat es schon erfolgreich aufgeführt mit der besagten Absenkgeschwindigkeit, jetzt geht das ganze Zeug (Bühnenbild) in das andere Haus und der dortige technische Direktor stellt sich jetzt die Frage, was denn wäre wenn bei ihm was passiert. Auf der anderen Seite will er auch nicht das die Aufführung bei seinem Haus in irgend einer Weise anders aussieht.
    Ich werde ihm sagen sie sollen die Person kurz vor dem "Aufschlagen" :D ein wenig abbremsen. Polstern geht nicht.

    Ich kann dir sagen, was bei den Künstlern abgeht ist echt zum schmunzeln.
    Hatte letztens bei einer technischen Einrichtung ein Bühnenbild zu begutachten das nach meiner groben Schätzung ca 2 Tonnen wiegen müßte und in den Schnürboden gezogen werden sollte. Als ich fragte ob der Schnürboden überhaupt eine solche Last aufnehmen könne, kam betretenes Schweigen............. :D:D:D ..............."ööööööööhhh, tja Herr B. da hammse Recht, das hatten wir jetzt noch garnicht bedacht..." :tongue: :tongue: ........Da hatte man den mehrfachen Sicherheitswert noch garnicht bedacht..........Tja, da müssen sie dann noch mal dran. :rolleyes:

    Gruß Tommy

  • Zitat

    Original von TommyB
    ...Ich kann dir sagen, was bei den Künstlern abgeht ist echt zum schmunzeln....Gruß Tommy

    glaub ich dir gerne!
    Nicht besser ist es mit Piloten. Vor einiger Zeit hatte ich das mal in einem Thread geäußert (was aber wohl keiner recht verstanden hat :D )
    Spontan fällt denen ein, dass sie jetzt mal Pferde mitnehmen. So weit, so gut. Dann fällt aber die Airline fasst tot um, wenn man denen erklären muss, dass nun die Biostoffverordnung greift, und wir uns nun mal mit den "...Äpfeln" einen Plan machen müssen. Das gab ein Geschrei....
    Auch eine Art "Künstler". :D :D

    Wünsch dir viel Erfolg mit deiner Abbremsmaßnahme!
    LG Martina

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