Moin, moin,
hab da mal ne Frage.
In der GUV-I 8636 (Fliegen von Personen bei szenischen Darstellungen) :tongue: steht unter Punkt 5.5. " ....Als RICHTWERT gilt eine max. Geschwindigkeit (Absenkgeschwindigkeit) von 1,0m/s"
Was versteht man jetzt unter "Richtwert" ist dieser Richtwert gleich zu setzen mit einer z.B. Richtgeschwindigkeit wie auf Autobahnen (130), man sollte aber man muß nicht ? Oder darf dieser Wert auf keinen Fall überschritten werden.
Ein Satz darüber steht " Beschleunigungen und Geschwindigkeiten sind den persönlichen Vorausstzungen anzupassen"
Zum Vergleich, die Aufprallgeschindigkeit beim Fallschirmspringen beträgt 20m/s.
Gruß Tommy