Sauerstoffselbstretter

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  • Hallo Sifas,

    wir werden für unsere Sicherheitszentrale (2 Mitarbeiter 24h/7d) Sauerstoffselbstretter anschaffen.

    Klar ist, dass diese regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen. Ebenso müssen die Mitarbeiter in der Benutzung unterwiesen werden.

    Aber: Benötigen die Mitarbeiter eine G26 Untersuchung? Müssen die Mitarbeiter Atemschutzgeräte-tauglich sein?
    Wie ist dies bei Fluchthauben ohne eigene Sauerstoffzufuhr?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo Niko,

    ich glaube es ist am besten du wendest dich an den Hersteller, der hier genauere Angabe machen kann.

    Normalerweise ist für den normalen umluftunabhängigen Atemschutz die G 26.2 vorgeschrieben, aber ich habe z.B. bei der Fa. MSA-Auer einen Hinweis zum Gerät SSR90 (K60) gefunden, wo der Hersteller angiebt:

    Das Gerät ist G26-frei, d.h. der Gerätträger muss nicht nach Grundsatz G 26 [ZH1/600.26] untersucht werden.

    http://www.msa-auer.de/index.php?id=163&L=1

    Ansonsten nochmal BGR 190 konsultieren.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

  • Zitat

    Original von Zipfulant
    Das Gerät ist G26-frei, d.h. der Gerätträger muss nicht nach Grundsatz G 26 [ZH1/600.26] untersucht werden.

    Hallo Zipfulant,

    wir wollten das MSA Auer SavOx kaufen. Da steht es nicht dabei. Ich werde bei MSA Auer nachfragen.

    Danke und Gruß, Niko.

    PS.: ZH1-en gibt es schon lange nicht mehr. Ist jetzt die BGI 504-26.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko,
    die BGI 504-26 sagt unter 5. dazu folgendes:

    "5. Arbeitsverfahren/-bereiche ohne Belastung
    Personen, die Atemschutzgeräte für Flucht- und Selbstrettung tragen, müssen nicht nach G 26 untersucht werden. Werden Atemschutzgeräte für Arbeit und Rettung zur Selbstrettung verwendet, kann ebenfalls eine Untersuchung nach G 26 unterbleiben. Dies gilt nicht für Geräte der Gruppe 3, da deren Benutzung vorherige Trageübungen erfordert, die eine Belastung darstellen. Atemschutzgeräte, die weniger als 3 kg wiegen und keine Atemwiderstände besitzen, belasten ihre Träger so wenig, daß eine Gesundheitsgefährdung nicht zu befürchten ist. Eine Untersuchung nach G 26 kann unterbleiben.
    Beispiele: Geräte, bei denen die in die Haube oder den Helm einströmende Atemluft frei abströmen kann, z.B. Schlauchgeräte mit zwangsbelüfteter Haube als Atemanschluß ohne Ausatemventil; gebläseunterstützte Filtergeräte
    Atemschutzhelm oder Atemschutzhaube ohne Ausatemventil.
    Weiterhin können Untersuchungen nach G 26 unterbleiben, wenn Atemschutzgeräte der Gruppe 1 nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag benutzt werden."

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Niko,

    die Aussage mit der ZH 1 habe ich direkt von der Herstellerseite kopiert. Soviel zur aktualität dieser Herstellerangaben.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

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  • Martina hat (wie immer) Recht.
    So kenne ich es auch von meiner letzten Baustelle, einer Druckerhöhungsstation für Erdgas.

    da hatten die MA in Teilbereichen die hier dabei.
    Die Geräte brauchen übrigens 10 Jahre nicht gewartet zu werden.

    nach einer Unterweisung in den Gebrauch ging das ohne G 26.
    Gruß Tommy

  • Hallo,

    danke für die Hinweise. Das Thema ist geklärt.
    Und ich hätte ja selbst auf die Idee kommen können, in die BGI zu schauen. :45:

    Gruß, Niko


    Und für Tommy:
    §1 Frauen haben immer recht.
    §2 ... siehe §1

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Zitat

    Original von Niko
    Und für Tommy:
    §1 Frauen haben immer recht.
    §2 ... siehe §1

    :109: ...nö, nö, nö....- lass mich auch gern eines Besseren belehren.

    LG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
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