sicherheitsschuhe mal wieder

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen.

    kann mir jemand sagen was für Gesetze, Vorschriften oder ähnliches
    es gibt für das Thema:
    Tragen von Sicherheitsschuhen bei be- und entladen von Lkws


    Danke schon mal im voraus der kelte

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE
  • Hallo kelte,

    hier hilft dir nur eine Gefährdungsbeurteilung. Dabei zieh doch z.B. die BGR 191 (Beispielliste Anhang 2) und BGI 869 als erkenntnisquelle heran

    gruss

    kuddel

  • Wenn Du Dir die Beispielliste in der BGR 191 ansiehst, dann findest Du bei der BGN ja Transport und Lagerarbeiten, wo mindestens S2 Schuhe benötigt werden dürften.
    Wenn mit einem Hubwagen oder einer Elektroameise hantiert wird hast Du eigentlich immer die Gefährdung, dass sich jemand über den Fuß fährt oder den Fuß einklemmt. Und beim Entladen von Stückgut von Hand mußt Du eigentlich immer damit rechnen, dass jemandem etwas auf den Fuß fällt. Somit dürften jedesmal aufgrund der Gefährdungsbeurteilung zumindest Zehenkappen erforderlich sein.

    mfg, Rolf