ZitatOriginal von Niko
Das ist durchaus nachvollziehbar. Trotzdem gilt:
Kein Eignungsnachweis für Fahr- und Steuertätigkeiten - keine Beauftragung - kein Arbeitsauftrag.
Das umzusetzen ist eine klassische Vorgesetztenpflicht.Gruß, Niko.
Ich wollte auf eines Hinweisen. Mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung kann ich einen Mitarbeiter nicht zu einer G25-Untersuchung verpflichten. Das wird aber immer wieder versucht. Es ist erstmal ein rechtlicher Aspekt.
Ich bin mir noch nicht ganz sicher, aber aus juristischer Sicht wird man das wahrscheinlich nur über eine arbeitsvertragliche Änderung glatt ziehen können.
Denn durch Annahme dieses Arbeitsvertrages hat der Arbeitnehmer der Untersuchung zugestimmt. In den tlw. 30-40 Jahre alten Arbeitsverträgen waren oft auch keine Hinweise zu finden, die eine solche Eignungsvorraussetzung (G25) zur Grundlage hatten.
Gruß
Tom-BR