Prüfung Feuerlöscher

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hi

    beim zwanglosen Suchen im Net habe ich heute die folgende Datei gefunden:
    Prüfung von Feuerlöschern nach BetrSichV

    So wie ich das verstehe, wird dort behauptet, dass man die kleinen Drucklöscher nicht alle 2 Jahre prüfen muss, sondern lediglich alle 5 Jahre einen innere Prüfung durchführen muss, diese Prüfung entfällt aber auch für Treibgaslöscher und CO2-Löscher.

    Das widerspricht so ziemlich allem, was ich bisher dazu gelesen habe.

    Kann mich wer aufklären?

    Gruß A

  • ANZEIGE
  • Hallo Amaranth,
    ich verstehe das so, daß es hier um die Prüfung des Feuerlöschers im Sinne "Druckgerät" geht, also der unter Druck stehenden Metallhülle. Von der Überprüfung der Befüllung, sprich Pulver, und der diversen Dichtungen steht hier nichts. Das ist weiterhin alle 2 Jahre erforderlich.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

    • Offizieller Beitrag

    hallo amaranth,

    die sache hat - wie meistens - immer zwei seiten:

    die eine ist die funktionsprüfung der feuerlöscher (pulver, wasser, schaumbildner, dichtungen, ventile, kartuschen, schläuche, ...), die nach wie vor alle zwei jahre erforderlich wird und

    die andere ist die prüfung von druckbehältern, die jetzt durch die BertSichV (früher "Druckgeräte-V") geregelt ist. Im allgemeinen wird durch die feuerlöscher-prüfstellen bei der 2-jährlichen funktionsprüfung im entsprechenden prüfrhythmus gleichzeitig die druckprüfung, bzw. sichtprüfung des feuerlöscherbehälters gleich mit durchgeführt.

    Meistens ist es so, dass die festigkeitsprüfung nach 10 jahren sich kaum lohnt, weil man für diese prüf-kosten sich gleich einen kompletten neuen feuerlöscher anschaffen kann.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)