Hi
beim zwanglosen Suchen im Net habe ich heute die folgende Datei gefunden:
Prüfung von Feuerlöschern nach BetrSichV
So wie ich das verstehe, wird dort behauptet, dass man die kleinen Drucklöscher nicht alle 2 Jahre prüfen muss, sondern lediglich alle 5 Jahre einen innere Prüfung durchführen muss, diese Prüfung entfällt aber auch für Treibgaslöscher und CO2-Löscher.
Das widerspricht so ziemlich allem, was ich bisher dazu gelesen habe.
Kann mich wer aufklären?
Gruß A