Im Farblagerraum einer Maschinenfabrik ist keine Heizung. Nun soll in den Raum warme Luft aus der Maschinenhalle gebracht werden durch eine Konstruktion aus Kunststoffrohr (100mm) und einem Rohrventilator. Wie groß muss der Abstand des Ventilators vom Farblager sein, bzw. ist diese Konstruktion überhaupt zulässig? Was muss beachtet werden hinsichtlich Brand- und Explosionsgefahr?
Beheizung von Farblager
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ricola -
11. November 2009 um 17:50 -
Erledigt
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Hallo ricola,
ich glaube, dass das ein feuerpolizeiliches Problem ist. Ich denke, dass es für Farblager bauliche Anforderungen bezüglich Brandabschottung gibt und deshalb eine Verbindung durch ein Rohr zu einer Maschinenhalle, unzulässig ist.
Da müsste die Feuerwehr der geeignete Ansprechpartner sein.
Gruß
sami
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Hallo ricola,
was fällt mir dazu ein?
1. Baurecht
Liegt eine Bau- und Betriebsgenehmigung des Betriebsbereiches (Lager) vor? Hier sind ggf. wichtige Forderungen und Auflagen vermerkt. Das Brandschutzkonzept ist üblicherweise Bestandteil der Betriebsgenehmigung.2. Immissionsschutzrecht
Fällt der Betrieb bzw. die Anlage(n) unter die Forderung der 4. oder 12. BImSchV? Was ist dann ggf. in der Genehmigung aufgeführt?3. Gefahrstoffrecht
Welche Forderungen der TRbF 20 (Läger) sind relevant?4. Explosionsschutz / Betriebssicherheit
Besteht die Möglichkeit einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre? Welche Maßnahmen sind im Explosionsschutzdokument festgelegt? Welche Schutzklassen sind einzuhalten?5. Gefährdungsbeurteilung
Wenn die oberen Punkte abgeklärt sind, dann alle an einen Tisch und
- Gefährdungen ermitteln (Kataloge gibt es von der BG)
- Gefährdungen beurteilen (Tragen wir das Restrisiko?)
- Schutzmaßnahmen festlegen (S-T-O-P)
- alles dokumentieren.6. Sachversicherer
Was sagt der Sachversicherer dazu? Ist das Risiko versichert? Stimmt er der Lösung zu?Gruß, Niko.
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Hallo Kollegen,
vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
Ricola.
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Hallo ricola,
mal abgesehen vom Baurecht, das natürlich beachtet werden muss, gehe ich einmal davon aus, dass es dir vordergründig um den Explosionsschutz geht. Natürlich muss eine Verbindung in einen anderen Brandabschnitt abgeschottet werden, aber dazu gibt es ja Barandschutzklappen (wahrscheinlich blos nicht für das Kunststoffrohr).
Grundsätzlich bei passiver Lagerung von Lacken (orginalverschlossene oder sicher verschlossene Orginalgebinde, kein Umfüllen im Lager) folgender Rat: Flüssigkeiten, die dem Gefahrstoffrecht bezüglich Endzündlichkeit unterliegen, unter der Prüffallhöhe der Gebinde lagern, d.h. unter 1,5 m, dann hast du keine Ex-Zone im Farblager.
Wenn du eine Ex-Zone im Lager hast:
Fall 1: Einblasen von Luft ins Lager: Keine besonderen Ansprüche an den Ventilator, wenn er sich selbst nicht in explosionsgefährdeter Zone befindet.
Fall 2: Absaugen von Luft aus dem Lager: Ventilatormotor ATEX (ex-geschützt), wenn er sich im Lüftungskanal (Rohr) befindet, sonst streng genommen mechanische Teile des Lüfters (Ventilatorläufer, Gehäuse) ATEX, damit im Schadensfall im Kanal keine Funken geschlagen werden und keine heißen Oberflächen entstehen.
Insgesamt: Soll der Ventilator außerdem als Schutzmaßnahme "Technische Lüftung" dienen, Muss die Strömung im Kanal überwacht werden (z.B. Staurohrschalter oder anderes Anemometer mit Alarmkontakt). Grundsätzlich in diesem Bereich als Kanal-(Rohr-)Material nur leitfähiges Material verwenden, um statischer Aufladung vorzubeugen.
Bei aktiver Lagerung von Lacken mit Flammpunkt unter oder in der Nähe der Lagertemperatur oder Lagerung derselben über Prüffallhöhe: Ex-Schutz-Dokument erstellen! Sonst schriftliche Gefährdungsbeurteilung.
Bei Absaugung Zuluftkanal nicht vergessen, bei Druckbelüftung Abluftkanal nicht vergessen: Querlüftung, aufpassen, wohin die Luft geblasen wird (BImschG??? Bei Zone 2 unwahrscheinlich... Nie in die Nähe einer Kompressoransaugung blasen :D).
Have a nice day!