Beiträge von ricola

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    Im Farblagerraum einer Maschinenfabrik ist keine Heizung. Nun soll in den Raum warme Luft aus der Maschinenhalle gebracht werden durch eine Konstruktion aus Kunststoffrohr (100mm) und einem Rohrventilator. Wie groß muss der Abstand des Ventilators vom Farblager sein, bzw. ist diese Konstruktion überhaupt zulässig? Was muss beachtet werden hinsichtlich Brand- und Explosionsgefahr?

    Vielen Dank für die Antworten. Ich möchte noch mal kurz nachhaken, und meine Frage dahingehend konkretisieren, dass die Flaschen im Schrank aufbewahrt werden und ich nach der Ex-Schutzzone im Schrank frage, nicht davor. Habt Ihr das auch so verstanden? Wenn nicht, bitte ich nochmals um eine Antwort, brauche ich noch eine Ex-Schutzzone oder nicht bzw. kann ich das selber bestimmen?

    Welche Anforderungen werden an Gasflaschenschränke, Gasleitungen, Anschlüsse gestellt bei denen aus Druckgasflaschen hochgiftige bzw. hochexplosive Gase zwei Stockwerke höher in ein Labor geleitet werden sollen? Woraus müssen Leitungsrohre und Anschlüsse bestehen, um absolute Dichtigkeit zu gewährleisten? Welche zusätzlichen Bedingungen an Absaugung und Belüftung müssen die Schränke erfüllen gegenüber 'normalen' Gefahrstoffschränken? Vorschrift (GUV-B6 gilt nicht mehr, Betriebssicherheitsverordnung ist sehr dünn)