HILFE! Müssen wir nachsichern?

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  • Hallo zusammen,
    ich benötige dringend eine Auskunft. Ein Lieferant aus dem Osten hat uns ein Holz-Glasgestell (Gewicht 2 Tonnen) geschickt, welches nur am Boden festgeschraubt war. Diese ist während der Fahrt umgekippt und wir können es nicht abladen. Die scheiben sind möglicherweise verkratzt.

    Wenn der Fahrer laut Zentrale wieder vom Hof fährt ohne Abladen, müssen wir das Gestell provisorisch nachsichern? So wäre es jetzt ja vollkommen ungesichert.
    Oder muß der LKW-Fahrer dafür sorgen?

    Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Moin Frank,
    wie wir ja alle wissen ist für die Ladungssicherung nicht nur der Fahrer verantwortlich sondern auch der Verlader, der Versender, der Frachtführer........
    Wenn aber, wie in eurem Fall, der Fahrer eine Ladung anliefert,die auf Grund einer Beschädigung garnicht erst abgeladen wird, liegt nach meinem Empfinden die hauptverantwortung beim Fahrer.
    Aufgrund eurer Fachkenntnis, habt ihr aber eine gewisse Sorgfaltspflicht, das heißt ihr solltet Ihn nich ohne weiteres vom Hof lassen, ohne das er seine Ladung ordnungsgemäß gesichert hat.
    Ansonsten könnte man euch die Billigung eines offensichtlichen Mißstandes vorwerfen.

    Gruß Tommy

  • Hallo Tommy,
    vielen Dank für die schnelle Antwort und Hilfe!
    Mittlerweile hat der Versender mitgeteilt, das Gestell doch Scheiben für Scheibe abzuladen und erstattet uns die Arbeitszeit der Mitarbeiter.

    Aber für die Zukunft eine wichtige Information.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo,

    meínes Wissens müsstet Ihr nicht nachsichern, da es dabei nicht um von Euch versendete Ware handelt.
    Bei "Annahme verweigert" (da ja ggf. beschädigt, also auch mit gutem Grund verweigert), liegt die Verantwortung weiterhin beim eigentlichen Versender, der ja leider nur unzureichend gesichert hat.
    Anders sähe die Sache aus, wenn ihr die Ladung schon einmal von der Ladefläche heruntergezogen hättet. Dann würde es in den Augen der Polizei -und auch der Richter-, so aussehen, als wenn Ihr der Versender wäret.
    So habe ich es beim letzten Seminar gelernt.

    Aber trotzdem, es liegt viel daran, wie es der jeweilige Polizeibeamte gerade vorfindet und endet dann u. U. vor Gericht, weil es tasächlich eine Grauzone ist.

    Selbst die Fachleute streiten sich da, was jetzt Formschluß bildet und was nicht. Die ordnungsgemäße LaSi ist leider auch für die Polizei nicht immer klar zu definieren.

    Wir tendieren immer mehr dazu, speziell bei kleinen Liefermengen, Fotos von der Ladungsicherung, beim Verlassen der Firma anzufertigen. Da der LKW-Fahrer ja u.U. noch zulädt und die Sicherung wieder verändert , oder sogar entfernt.
    Da auch der Versender Punkte bekommt, können wir da nicht sicher genug gehen.

    Gr.
    Volkini

    Eins ist Sicher, Nichts ist Sicher !

  • Zitat

    Original von Volkini
    meínes Wissens müsstet Ihr nicht nachsichern, da es dabei nicht um von Euch versendete Ware handelt. ...
    So habe ich es beim letzten Seminar gelernt.


    Sei mir bitte nicht böse - aber diese Meinung halte ich für sehr optimistisch.
    Meiner Meinung nach gilt richtigerweise die Aussage von

    Zitat

    Original von TommyB
    Aufgrund eurer Fachkenntnis, habt ihr aber eine gewisse Sorgfaltspflicht, das heißt ihr solltet Ihn nich ohne weiteres vom Hof lassen, ohne das er seine Ladung ordnungsgemäß gesichert hat.


    Durch diesen Umstand der Fachkenntnis seid Ihr im Zuständigkeitsbereich des Strafgesetzbuches ... und das ist nicht gerade zimperlich (Stichwort "unterlassene Hilfeleistung")

    Zitat

    Die ordnungsgemäße LaSi ist leider auch für die Polizei nicht immer klar zu definieren.


    ... und deswegen zieht sie gelegentlich Fachleute hinzu, wie z.B. aus dem Unternehmensverbund, dem ich angehöre.
    Daher weiß ich auch, dass es letztlich immer Definitionen gab (Bild einer Digitalkamera verschickt, Antwort von Sachverständigen).

    Zitat

    Wir tendieren immer mehr dazu, speziell bei kleinen Liefermengen, Fotos von der Ladungsicherung, beim Verlassen der Firma anzufertigen. Da der LKW-Fahrer ja u.U. noch zulädt und die Sicherung wieder verändert , oder sogar entfernt.


    Das ist gut, notwendig und sollte JEDEM angeraten werden, der irgendetwas verlädt.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo A.r.n.i.

    Zitat von Dir:
    Durch diesen Umstand der Fachkenntnis seid Ihr im Zuständigkeitsbereich des Strafgesetzbuches ... und das ist nicht gerade zimperlich (Stichwort "unterlassene Hilfeleistung";),

    da gebe ich Dir vollkommen Recht, das wäre auch ein Gewissenskonflikt in dem ich mich da sehen würde.

    Zitat:
    Original von TommyB
    Aufgrund eurer Fachkenntnis, habt ihr aber eine gewisse Sorgfaltspflicht, das heißt ihr solltet Ihn nich ohne weiteres vom Hof lassen, ohne das er seine Ladung ordnungsgemäß gesichert hat.

    In der Beziehung stimme ich Tommy auch zu, das ist nur immer schwierig, wenn der Fahrer sich nicht mit uns verständigen kann, oder auch nicht will.

    Aber ich denke, wir werden uns in Zukunft noch mehr Gedanken darum machen müssen, Danke für den Tipp.

    Gr.

    Volkini

    Eins ist Sicher, Nichts ist Sicher !

  • Hallo Volkini,
    der Fahrer kam in unsrem Fall aus Lettland und einer unserer Mitarbeiter konnte uns sein Russisch dolmetschen.

    Der Tip, Fotos von der Ladungssicherung zu machen, ist gut. Natürlich nicht nur als Kontrolle, daß wir alles richtig gemacht haben, sondern auch als stetiger Wink mit dem Zaunpfahl an das verladende Personal immer alles richtig zu machen!

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Zitat

    Original von Volkini
    ... das ist nur immer schwierig, wenn der Fahrer sich nicht mit uns verständigen kann, oder auch nicht will.


    Naja, dann hilft nur harte Tour:
    - Fahrer am Abfahren hindern (z.. B. Tor geschlossen halten oder Blockade mit Gabelstaplern, Fahrzeugen)
    - Polizei rufen
    - Spedition anrufen (Sachverhalt schildern, Hausverbot für den Fahrer aussprechen)

    Bei einer etwaigen Klage der Spedition wg. Nötigung kann man gelassen sein:
    Der Schutz der Allgemeinheit vor einem Fahrzeug mit fehlerhaft gesicherter Ladung wiegt mehr als das Interesse der Spedition. (... obwohl man das bei unseren Gerichten nie mit Sicherheit sagen kann ...)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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  • Tja, das Problem haben wir leider auch immer wieder, wenn LKW´s anrücken, deren Ladeflächen total verrottet sind, oder die hier im Winter mit blanken Reifen rumfahren. Da machen wir es mittlerweile tatsächlich so, daß wir die Polizei zu Hilfe rufen.
    Gott sei Dank ist es da noch nicht zu Gerichtsterminen gekommen.
    (Irgendwie krieg´ ich das mit den Zitaten noch nich´ hin) X(

    Gr.
    Volkini

    Eins ist Sicher, Nichts ist Sicher !

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  • Ich stimme den Ausführungen insbesondere von Tommy zu.
    Aber die hier getätigte Aussage "Hausverbot für den Fahrer" läuft konträr zum "Fahrer an der Abfahrt hindern". Dürfte auch, wenn der Fahrer sich nicht massiv danebenbenimmt, nicht sinnvoll sein. Aber das kommt auf den Einzelfall an.


    Gruß

    Markus

  • Tja, auf der einen Seite steht man im Interessenkonflikt, dass die eigene Ware rechtzeitig (ein neuer LKW muss ja erst mal verfügbar und da sein) und Sicher (der andere Fahrer macht ggf. den gleichen Terz) beim Kunden ankommen soll.
    Auf der anderen Seite sind die Fahrer oft genug g a n z arme Säue, die aufgrund des Ärgers ihren Job verlieren und einem leid tun können.
    Manchmal haben die weder die Mittel, noch das nötige Wissen. Ein Hausverbot macht m.E. auch nur gegen den Spediteur Sinn.

    Aber ich muss für mich selbst und Andere da irgendwo eine Grenze ziehen. Sonst ist es vorbei mit der Glaubhaftigkeit, mit Allem wofür ich jahrelang gekämpft habe und für das, wofür wir unser Rechtsystem steht.

    Von daher ist der Anruf bei der Polizei für mich das kleinere Übel. Die Polizei hätte ihn auch jederzeit irgendwoanders in Deutschland "rausziehen" und dann abstrafen können.
    So spricht sich vielleicht - wenn auch langsam - herum, daß hier gewisse Regeln zu beachten sind.

    Wir müssen ja selbst auch noch Viel dazulernen und das, wenn es geht, ohne dass vorher jemand zu Schaden kam.


    Gr.
    Volkini

    Eins ist Sicher, Nichts ist Sicher !

  • Zitat

    Original von MKirch
    Aber die hier getätigte Aussage "Hausverbot für den Fahrer" läuft konträr zum "Fahrer an der Abfahrt hindern".

    Hast ja recht - gemeint war "den Fahrer wollen wir nach dieser Aktion hier nicht wieder sehen."

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Zitat

    Original von Volkini
    Tja, auf der einen Seite steht man im Interessenkonflikt, dass die eigene Ware rechtzeitig (ein neuer LKW muss ja erst mal verfügbar und da sein) und Sicher (der andere Fahrer macht ggf. den gleichen Terz) beim Kunden ankommen soll.


    Ich kenne das von einem "meiner" Unternehmen. Wir ziehen jetzt aber die harte Tour durch. Wenn wir deswegen in Lieferverzug kommen, teilen wir das dem Empfänger mit (sinngemäß: "die von uns beauftragte Spedition XY GmbH war nicht in der Lage, die allgemein üblichen Vorgaben für Ladungssicherung zu erfüllen. Aus diesem Grund ... . Wir bitten wg. der Unannehmlichkeiten um Entschuldigung, hoffen aber, auch in Ihrem Sinne zu handeln, wenn wir die Allgemeinheit vor Fahrten mit ungesicherter Ladung schützen.
    Etwaige Regressansprüche stellen Sie bitte an die verantwortliche Spedition.")

    Zitat

    Auf der anderen Seite sind die Fahrer oft genug g a n z arme Säue, die aufgrund des Ärgers ihren Job verlieren und einem leid tun können.


    So habe ich auch einmal gedacht.
    Aber hast Du schon einmal eine Eisenstange gesehen, die sich von einem Transporter löst, vor Deinem Wagen auf die Straße knallt und Du sie knapp verfehlen kannst?
    Ein Fahrer muss über Ladungssicherung und bei Gefahrgut-Transporten über die dann fälligen Spielregeln informiert sein - sonst darf er nicht fahren.
    Wenn er doch fährt, sollte er sich über die Konsequenzen im Klaren sein und muss sie tragen.
    Nein, ich habe hier kein Mitleid mit den Fahrern, weil ich mittlerweile weiß, wie viele (tödliche) Unfälle es gibt, nur weil die Ladung nicht korrekt gesichert wurde.
    Ein Kollege erzählte allerdings einmal, dass ihm ein Fahrer, dessen Lkw er aus dem Verkehr zog, leid tat: der Fahrer hatte Antirutschmatten dabei, wollte sie auch zum Einsatz bringen, aber der Verlader überzeugte ihn, dass das nicht notwendig sei.
    Das Resultat: der Lkw musste auf einem Autobahnparklatz entladen, die Antirutschmatten ausgelegt werden und der Lkw neu beladen werden.
    Der Verlader erhielt eine Anzeige.
    Aus meiner Sicht hat auch der Fahrer zurecht eine Strafe bekommen, weil er die verwendung der Antirutschmatten hätte durchsetzen müssen.
    (letztlich ging es nur um ein paar Minuten, die der Verlader einsparen wollte.)

    Zitat

    Ein Hausverbot macht m.E. auch nur gegen den Spediteur Sinn.


    Haben wir uns auch überlegt. Aber es gibt Transporte, die nur von wenigen Speditionen durchgeführt werden können - und was dann?
    Das Hausverbot für einen Fahrer bringt der Spedition genügend Verdruss.

    Zitat

    Aber ich muss für mich selbst und Andere da irgendwo eine Grenze ziehen. Sonst ist es vorbei mit der Glaubhaftigkeit, mit Allem wofür ich jahrelang gekämpft habe und für das, wofür wir unser Rechtsystem steht.


    So - und darauf habe ich gewartet. Diese Haltung ist richtig!
    Und wenn Deine Vorgesetzten eine Behinderung Ihrer Tätigkeit sehen - mach Ihnen klar, dass Du nur versuchst, sie auf die rechtssichere(re) Seite zu bringen ...
    Gerade bei Ladungssicherung und Gefahrguttransporten marschiert eine Strafe gerne mal ungefiltert bis zum Geschäftsführer.
    Und das wissen die oftmals nicht.

    Zitat

    So spricht sich vielleicht - wenn auch langsam - herum, daß hier gewisse Regeln zu beachten sind.


    Ich kenne das nur zu gut.
    Fahrer von Tankwagen, die gerade noch bei einem großen Chemieunternehmen waren und selbstverständlich, ohne zu murren, Sicherheitsschuhe, Schutzhelm usw. trugen, meinten, bei uns - einer "kleinen Klitsche" - nun mit Sandalen rumlaufen zu können.
    Wir haben dann ein paar mal (d.h. bei verschiedenen Speditionen) Exempel statuiert (Schikanen, Suche nach Defekten am Fahrzeug und Nachricht an die Polizei oder Amt für Arbeitsschutz, Hausverbote für einzelne Fahrer).
    ... es hat sich herumgesprochen ... :P

    Ich weiß, dass sich das, was ich geschrieben habe, nicht sonderlich sympathisch anhört - aber es gibt Themen, da verstehe ich keinen Spaß und kenne keine Nachsicht.
    Ich habe im Freundeskreis einige, die Angehörige vermeidbar im Straßenverkehr verloren haben. Und dazu gehörte auch manchmal als Ursache ungesicherte Ladung oder defekte Fahrzeuge.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Zitat

    Original von a.r.ni

    Hast ja recht - gemeint war "den Fahrer wollen wir nach dieser Aktion hier nicht wieder sehen."

    Hallo MKirch,
    diese Vorgehensweise finde ich sehr hart. Macht fast den Anschein, alle SiFas sind unfehlbar und die anderen müssen unmittelbar mit der härtesten Konsequenz rechnen.
    MA eines Betriebes, die einen Fehler in Sachen Arbeitssicherheit machen oder sie wissentlich ignorieren werden abgemahnt und nicht direkt gekündigt. Wir haben schon LKW Fahrer darauf aufmerksam ghemacht und beim nächsten Mal haben sie alles richtig gemacht! Solche Erfolge halte ich für besser und sinnvoller.
    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hi,

    deswegen schrieb ich ja auch, daß das Hausverbot (zumindest während der laufenden Festhalteaktion) kontraproduktiv ist. Soll der Fahrer jetzt das Gelände verlassen ohne seinen LKW? Das gäbe mächtig Trouble...
    Auch Sifas sind nicht unfehlbar, ebenso wenig wie auch Polizisten sich irren können. Aber ich vestehe Deine Antwort nicht ganz. Vielleicht war Dein Kommentar eher auf a.r.ni gemünzt...


    Gruß

    Markus