Schulungszyklus Ladungssicherung

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  • Hallo,

    es gibt schon jede Menge Beiträge zum Thema Ladungssicherung, aber ich habe noch keine Info gefunden, in welchen Abständen die Schulungen stattfinden müssen/sollen, bzw. ob überhaupt Schulungspflicht besteht oder sogar eine Unterweisung genügt.

    Vielleicht hat jemand konkrete Informationen.

    Gruß
    Manfred

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  • eine Schulungspflicht ergibt sich zunächst aus der Gefährdungsbeurteilung mit den dort festgelegten Maßnahmen, d.h. für Beschäftgte die als Monteure zu Ihren Arbeitsplätzen fahren.

    Für reine Transporteure müßte man mal in die entsprechenden Regelwerke und Verordnungen schaun

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Zitat

    Original von Mannix
    ... Thema Ladungssicherung, ... in welchen Abständen die Schulungen stattfinden müssen/sollen, bzw. ob überhaupt Schulungspflicht besteht oder sogar eine Unterweisung genügt.


    Das ArbSchG bleibt etwas vage:
    § 12 Unterweisung (1) ... Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. ... Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

    Die BGV A1 ist hier etwas konkreter:
    § 4 Unterweisung der Versicherten (1) ... entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz ... zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

    Wenn Du also die Problematik Ladungssichenrung als ein spezielles Problem des entsprechenden Betriebsbereiches definiert hast, muss eine Unterweisung im Sinne des BGV A1 erfolgen: somit jährlich - es sei denn, dass Deine GefB bspw. eine halbjährliche Unterweisung festlegt (z.B. dann, wenn es in diesem Bereich eine hohe Fluktuation der Mitarbeiter gibt.)

    Die konkrete Antwort an Dich:
    1. ich kenne Deine Unterscheidung zwischen "Schulung" und "Unterweisung" nicht, so dass ich hierdrauf nicht antworten kann,
    2. ja, es besteht Schulungs- / Unterweisungspflicht.
    3. Schlungen / Unterweisungen mindestens einmal pro Jahr.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • wesentliches Kriterium ist hierbei die Gefährdungsbeurteilung

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Hallo,

    ich stimme zu: ausschlaggebend ist a) die Gefährdungsbeurteilung und b) die BGV A1.
    Wenn die Unterweisung vernünftig gemacht wird, sollte jährlich ausreichen. Erkennt man aber Mängel, so verkürzt man das Intervall.
    Übrigens sollte man sich evtl. auch Gedanken über die Qualität der Unterweisung machen, wenn Probleme auftauchen...

    Übrigens bin ich wie wahrscheinlich viele immer auf der Suche nach noch besserem Schulungsmaterial... ;)


    Gruß

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  • Hallo,
    vielen Dank für die Beiträge, wir werden es mittels einer Unterweisung durchführen. Hat viellecht jemand brauchbare Unterweisungsfolien oder PPS-Dateien, die man bei einer Unterweisung "Ladungssicherung" bei LKW-Beladung und z.B. Staplertransport einsetzen kann?

    Gruß
    Manfred

  • Hallo Mannix,

    je nach Beteiligung Deiner MA ist es hier mit "Unterweisungsfolien" oder .ppt Dateien nicht unbedingt getan.

    Grundlage für das Thema Ladungssicherung ist hier bei uns die VDI 2700 ff "Ladungssicherung auf Strassenfahrzeugen". Diese Norm regelt unter anderem auch die Ausbildung der an der Verladung Beteiligten. Bevor jetzt jemand schreit: "Das ist aber doch nur eine Norm..." sei gesagt, das diese den sog. Stand der Technik darstellt und im Streitfalle als Beurteilungsgrundlage herangezogen wird.

    Die Schulung für verladendes Personal, Fahrzeugführer usw. erstreckt sich demnach auf min. 2 Tage in Theorie und Praxis.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat

    Original von Mannix
    Hat viellecht jemand brauchbare Unterweisungsfolien oder PPS-Dateien, die man bei einer Unterweisung "Ladungssicherung" bei LKW-Beladung und z.B. Staplertransport einsetzen kann?


    Wenn Du hier im Downloadbereich nicht fündig wirst, dann probiere es einmal bei
    http://www.ladungssicherung.de/physikalische_grundlagen

    Aus diesen Angaben kann man eine Präsentation basteln.
    Und Du findest bei dieser Internetpräsenz auch rechtliche Grundlagen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    vielen Dank für die zahlreichen Bemühungen und Antworten. Das Thema ist doch nicht ganz einfach. Vor allem den Hinweis von Michael auf die VDI 2700 ff ist doch sehr aufschlussreich. Das hält mich davon ab, es mittels einer Unterweisung zu probieren. Ich habe mich umgehört und jemanden gefunden, der eine Schulung gemäß den Richtlinien VDI 2700 durchführt.
    Gruß
    Manfred

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  • Hallo Allerseits,

    was ich erwartet habe ist nun eingetreten. Kurz zum Sachverhalt:

    Ich habe nun für die Vorgesetzten einen Termin zur Schulung bereitgestellt.

    Da wir Personalknappheit und z.Zt. gut zu tun haben, kam die Frage:
    Wie sind die gesetzlichen Vorgaben für die Schulung?
    Ich habe bisher noch nichts gefunden, worin steht, dass alle 2 oder 3 Jahre geschult werden muss!

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

    Gruß
    Manfred

  • Zitat

    Original von Mannix
    Ich habe bisher noch nichts gefunden, worin steht, dass alle 2 oder 3 Jahre geschult werden muss!


    Guten Morgen, schau doch noch mal in meine Antwort vom 20.08.2009, 17:56.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Hallo a.r.ni,

    schön dass Du schon so früh antwortest. Ich habe Deinen Beitrag wohl gelesen, aber was
    mich dann nachdenklich machte, war der Beitrag von MichaelD, der die VDI 2700 ins Spiel gebracht hat.

    Ich möchte die Mitarbeiter nach dieser Norm schulen lassen, d.h. Theorie und Praxis.

    Da einige MA diese Schulung schon vor Jahren (2001/2003) absolviert haben, kommen nun
    die Bemerkungen der Vorgesetzten, "die haben das schon einmal gemacht".
    Nun bin ich auf der Suche nach einem festgelegten Wiederholungszyklus, aber bisher habe
    ich noch kein Argument gefunden.

    Gruß

  • Zitat

    Original von Mannix
    Da einige MA diese Schulung schon vor Jahren (2001/2003) absolviert haben, kommen nun die Bemerkungen der Vorgesetzten, "die haben das schon einmal gemacht".


    ... und damit kennen die nicht die Änderungen gegenüber der damaligen VDI-RL.
    Einige Blätter der VDI 2700 sind von Mai 2009!

    Zitat

    Nun bin ich auf der Suche nach einem festgelegten Wiederholungszyklus, aber bisher habe ich noch kein Argument gefunden.


    Das legst Du Kraft Deines Amtes fest! Trau Dich!

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Hallo,

    vielen Dank, als kurze Info, einen Teilerfolg konnte ich verbuchen, in dem die Schulung nun doch mit den betreffenden MA durchgeführt werden soll, allerdings habe ich den Termin verschieben müssen.

    Bin gespannt, was nun zum neuen Termin noch an Argumenten kommt.
    Gruß
    Manfred