arbeitsmedizinische Untersuchung

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  • Hallo Kollegen, :D

    meine Arbeitsmedizienerin verwirrt mich immer wieder! :101:
    Vor einem Jahr haben wir G25 Untersuchen lassen und alle Mitarbeiter waren ohne gesundheitliche Bedenken. Und alle Termine für die nächste Untersuchung wurden drei Jahre später angesetzt.
    Vor zwei Monaten haben ich wieder eine Gruppe, unter anderen, G25 untersuchen lassen, welche aber eine Fünf-Jahres-Frist bekommen haben! ? ?(

    Kann mir jemand sagen wie die Fristen bei G20, G25, G37 und AZG sind oder wo ich es nachlesen kann?

    :97:

    mfg
    OBrain

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    "Wer anderen eine Grube gräbt, besitzt ein Gruben-grab-gerät!"

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  • Zitat

    Original von OBrain
    Kann mir jemand sagen wie die Fristen bei G20, G25, G37 und AZG sind oder wo ich es nachlesen kann?

    Zuständig sind die BGI 504 mit dem jeweiligen Zusatz.
    Für "G 25" gilt also die BGI 504-25; dort findest Du die Fristen für die Nachuntersuchung:
    - bis zum vollendeten 40. Lebensjahr nach 36 bis 60 Monaten
    - ab dem vollendeten 40. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr nach 24 bis 36 Monaten
    - ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nach 12 bis 24 Monaten

    Bei den anderen Vorsorgeuntersuchungen ist das ähnlich.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (20. Juli 2009 um 16:49)

  • Hallo,

    und danke für die schnelle Antwort aber wenn das alles, selbst bei keinerlei gesundheitlicher Bedenken, nur VON-BIS-Werte sind, ist man ja der Willkür des Betriebsmedizieners völlig ausgeliefert.
    Oder etwa nicht?
    Kann ich die Frist selbst verlängern, schließlich geht es den Mitarbeitern ja gut und bis auf ein paar Ausnahmen sind unsere Untersuchungen nur Angebotsuntersuchungen.
    Versteht mich bitte nicht falsch, ich bin weder kleinlich noch will ich auf Kosten der Gesundheit meiner Kollegen Geld sparen.
    Aber für mich würde sich das schon rechnen, wenn ich anstatt nach drei erst nach fünf Jahren die Nachuntersuchung hätte. So könnte ich zwei Jahre länger das Budget ins Ergonomieprogramm fließen lassen!

    mfg
    OBrain

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    "Wer anderen eine Grube gräbt, besitzt ein Gruben-grab-gerät!"

  • Hallo OBrain,

    die BGI 504-25 enthält in der Liste für die Fristen der Nachuntersuchung eine Fußnote. Die Fristen können festgelegt werden:

    "Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und nach betriebsärztlichem Ermessen"

    d. h. wenn deine GB entsprechend niedrige Gefährdungen ergiebt könntes du in Absprache mit dem BA die Fristen verlägern.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

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  • Welche Begründung hat denn deine BA dafür? Vielleicht war sie gedanklich indisponiert und hat falsche Voraussetzungen im Kopf gehabt. Das kann man korrigieren... auch Ärzte sind nur Menschen... :D


    Gruß

    Markus

  • Schon klar, daß es einen Ermessensspielraum gibt. Aber wie sieht die Begründung für die Abweichung vom bisherigen Vorgehen aus?


    Gruß

    Markus