Hallo Mitstreiter,
auf meinen Begehungen habe ich auf mehreren unser Baustellen im Gleisbau bemängelt, dass dort Gasflaschen auch liegend gelagert werden.
Auf Nachfrage bei den Verantwortlichen bekam ich immer die gleiche Antwort:
Die liegenden Gasflaschen sind leer (ist auch so), die stehend gelagerten Gasflaschen sind entweder noch voll oder gerade in Gebrauch (stimmt auch: volle Flaschen sind standsicher aufgestellt).
Um, vor allem bei Nachtarbeiten, volle und leere Flaschen sofort unterscheiden zu können, werden leere Flaschen eben hingelegt.
Nun weiß ich einerseits, dass keine leere Gasflasche wirklich leer ist und dadurch evtl. zu einem Torpedo mutieren kann, andererseits finde ich in den einschlägigen Vorschriften keine deutliche Antwort für die konkrete Situation.
Oder hab ich in der BGV D 34 irgendwas überlesen
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Danke im Voraus
nj 1964