Hallo SiFa-Kollegen,
unsere Gleisbauer tragen bei ihrer Arbeit grundsätzlich Warnschutzkleidung, wie in der BGV D 33 bzw. in der GUV-V D 30.1 vorgeschrieben. D. h. Kleidung nach EN 471 mit retroreflektierendem Material der Klasse 2.
Nun ist in der Firma das Gerücht aufgekommen, dass Klasse 2 nicht mehr ausreicht, sondern Material der Klasse 3 erforderlich ist.
Allerdings finde ich keine Bestätigung in den Vorschriften.
Ist das wirklich nur ein Gerücht oder hab´ich da was verpasst?
Wäre dankbar für Eure Hilfe.
Gruß aus dem Norden
nj 1964