Beiträge von jose

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Sifa-Gemeidne,

    ich brauche mal eure Mithilfe:

    Ein Kollege sprach mich heute an und teilte mir mit, dass er fortan Einlagen in den Sicherheitsschuhen tragen muss und der Einlagenhersteller behauptet, dass nun der Versicherungsschutz des Beschäftigten erlischt, wenn er die Einlagen im Sicherheitschuh trägt. Habt ihr darüber schon mal etwas gehört? Also, mir ist das Neu!

    Saludos und danke für eure Statements

    José

    Guten Morgen Volker,
    ich habe einige Fragen zu deinem Threat, da diese zur Lösungsfindung wichtig wären.
    Handelt es sich dabei um ein fahrbares Gerüst oder ein festes Standgerüst? Welche Art von Leiter möchtest du auf dem Gerüst benutzen?
    Hilfreich könnte in deinem Falle sein die BetrSichV, die BGI 663, 694 evtl. die 637, und das Schlagwort überhaupt: Gefährdungsbeurteilung! Du wirst in jedem Fall für eine Absturzsicherung sorgen müssen.

    Saludos José

    Hallo Leser/Innen

    bis weilen finde ich das Forum sehr gut! Anfangs muss man sich etwas durchhangeln, aber dann gehts super einfach mit dem Zurechtfinden. Spannend finde ich es, dass wirklich aus allen Bereichen Themen und Antworten kommen. Weiter so :)

    Saludos José

    Hallo nj 1964,
    gemäß GUV-I 8591 ist es, wie du bereits schon sagtest die Klasse 2.

    Es kann durchaus vorkommen, dass aufgrund der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass die Klasse 2 nicht ausreichend ist (immer dann, wenn die Gefahr des Übersehen werdens sehr groß ist und Geschwindigkeiten eine große Rolle spielen).

    Da die DIN EN 471 lediglich eine Mindestanforderung für Warnkleidung darstellt, ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung notwendig, um die Warnkleidung dem individuellen Arbeitsumfeld anzupassen und so eine optimale Schutzwirkung zu gewährleisten.

    Wahrscheinlich enstand daraus ein Gerücht?

    Saludos José

    Hallo pd572,
    anbei eine kleine Hilfe :)
    benötigt wird auf jeden Fall ein Beförderungspapier, dieses ist formlos folgende Angaben müssen jedoch in dieser Reihenfolge enthalten sein:

    UN -Nummer mit den Buchstaben UN vorweg, Richtige Versandbezeichnung, Hauptgefahr, Nebengefahr in Klammern, Tunnelcode in Klammern, Anzahl und Art der Versandstücke, Nettomenge und Volumen bzw. Gewichtangabe (bei verflüssigten Gasen die Nettomasse in kg, bei verdichteten Gasen, der nominale Fassungsraum (Nenninhalt) des Gefäßes in Liter).

    Diese Angaben konnte ich dir bereits zusammenstellen, den Rest müsstest du ergänzen -
    UN 1072, SAUERSTOFF VERDICHTET, 2.2 (5.1), (E)...

    Du kannst eine Befreiung in Anspruch nehmen und somit um den ADR Fahrer und die Zusatzausrüstung rumzukommen, völlig legal! Bei der UN1072 handelt es sich um ein Gefahrgut, das nach der Beförderungskategorie 3 befördert werden darf, somit könntest du 1000 L bzw. kg dieses Gefahrgutes transportieren, ohne einen ausgebildeten ADR -Fahrer nehmen zu müssen (darf man trotzdem),man muss keine Warntafel aufklappen, und die Ausrüstung beschränkt sich auf einen 2 kg Pulverlöscher und eine Warnweste, die mitzuführen sind.

    Wenn du diese Regel anwendest, dann muss im Beförderungspapier folgender Zusatz erscheinen:
    Beförderungskategorie 3: xxxx Punkte wobei xxxx das Gewicht bzw. Nenninhalt multipliziert mit 3 wird. Bleibt man unter 1000 Punkte hat man die vereinfachte Transportmöglichkeit.

    Weiterhin muss im Beförderungspapier eine ladungsfähige Anschrift des Absenders und des Empfängers und ggfls. des Verladers aufgelistet sein. Diese haben Gruppenpflichten, die gemäß der GGVSEB nachzulesen sind. Solltest du fragen haben, welcher Pflicht du nachkommen musst, melde dich per E-Mail und ich gebe dir dann meine Telefonnummer, wird sonst zuviel im Forum ;)

    Saluods José

    Hallo Urmel,

    SiBe haben kein Sonderkündigungsrecht. Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden (§ 22 Abs. 3 SGB VII).

    Interne Betriebsbeauftragte für Abfall (nicht zu verwechseln mit dem Umweltschutzbeauftragten) unterligen dem 1 Jährigen Kündigungsschutz; dieser ist im KrWAG verankert.

    Saludos José

    Moin Moin,

    die Farbe der Verbanskästen sind nicht durch die DIN geregelt. Einige Hersteller verwenden unterschiedliche Farben und verkaufen dann "besondere" Verbandskästen für Werkstätten, Verwaltungsbereiche, etc.

    Wichtig ist der Inhalt, und dieser wird durch die bereits aufgeführten DIN Normen vorgegeben.
    Saludos José

    Hallo gagamel,

    die Betriebssicherheitsverordnung gibt wenig her, jedoch habe ich im Internet folgendes für dich ausfindig machen können:

    http://www.umweltschutz-bw.de/PDF_Dateien/Wi…Der_Begriff.pdf

    Auf der Seite http://www.umweltschutz-bw.de wirst du bestimmt weiter kommen und dir dein Material zusammen suchen können. Die DIN Normen spielen dabei eine große Rolle, leider kann ich dir mit diesen nicht aushelfen, da ich selbst keine DIN Normen für den Bereich Druckluftanlagen besitze.

    Saludos José

    Hallo Admiral,

    im § 18 "Sonstige Pflichten beim Betrieb einer Röntgeneinrichtung" (RöV)
    findest du im Absatz (1) Punkt 5 folgende Aussage:

    Eine Röntgeneinrichtung in Zeitabständen von längstens fünf Jahren durch einen Sachverständigen nach § 4a nach dem Stand der Technik insbesondere auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz überprüft und eine Durchschrift des dabei anzufertigenden Prüfberichts den zuständigen Stellen unverzüglich übersandt wird...

    Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

    Saludos José

    Hallo Volker,
    wir haben einen kurzen Checkzettel gestaltet. Hier werden Dinge geprüft, die man schon bei der Führerscheinprüfung nahegebracht bekommen hatte, z.B. Beleuchtungseinrichtung, Warnsignale, Spiegel, Warnweste, Erste-Hilfematerial, etc... Der Checkzettel wird 3 Monate archiviert.

    Was die Unterweisung zum Poolfahrzeiug betrifft, haben wir ein Merkblatt mit den jeweiligen Besonderheiten des jeweiligen Fahrzeuges erstellt, dass wir mit dem Fahrer durchgehen (ABS, ESP, Schaltung, Kraftstoff, Öffnung der Motorhaube, Verhalten bei Unfällen und Sachbeschädigungen).

    Den Führerschein lassen wir uns ebenfalls vorzeigen. Kein Führerschein-kein Fahrzeug!

    Du musst natürlich schauen, wie ihr das operativ im laufendem Betrieb organisiert. Wir haben eigens dazu eine Fuhrparkverwaltung gegründet und die Mitarbeiter sind entsprechend geschult. Die Fahrer werden mit ihrer Zustimmung "EDV-gespeichert" und beim wiederholtem Ausleihen des gleichen Poolfahrzeuges geht das Procedere schneller von statten, da der Fahrer das Fahrzeug kennt. Das Merkblatt erhält er trotzdem.

    Saludos José