verunreinigte Putzlappen

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  • Hallo zusammen!

    Bisher glaubte ich, in dem Thema "verunreinigte Putzlappen" relativ fit zu sein. Hm, nun stellt sich mir eine Frage.
    Müssen diese Putzlappen, die zusammen mit den Transportbehältern gemietet sind, und zum Zwecke der Reinigung abgeholt - und gereinigt wieder gebracht werden, als Abfall betrachtet werden? Also muss ich diesen eine Abfallschlüsselnummer zuordnen, Übernahmeschein etc?
    Das diese dem ADR (Klasse 4.2.) unterliegen ist klar, aber auch dem Abfallrecht?
    Kann hierzu jemand eine fundierte Aussage treffen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

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  • Das könnte mich auch interessieren, da wir die Firma sind, die die Lappen abholen und waschen. Allerdings werden die bei uns auch in normalen Säcken gebracht ohne irgendwelche Nummern oder sonstiges meines Wissens.

    Sifa in Ausbildung

  • Hi Martina111,

    größere Mengen ölverschmierter Lappen sind als gefährlicher Abfall unter der Abfallschlüsselnummer 150202 zu entsorgen. Die Alternative ist ein Recyclingsystem, bei dem ein Dienstleister spezielle Putzlappen zur Verfügung stellt. Gebrauchte und verschmutzte Putzlappen werden dann in speziellen Containern gesammelt und vom Dienstleister abgeholt und gereinigt oder - falls dies nicht mehr möglich ist - einem Recycling zugeführt.


    Ergo sind die Lappen in eurem Falle nicht als Abfall zu deklarieren.

    Hi Maflix,

    ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber wenn ihr die Firma seit, die diese Tätigkeit durchführt, solltet ihr dann nicht die ersten sein, die sehr genau über diese Thematik Bescheid wissen?! Was die Anlieferung in "normalen Säcken" angeht, so ist dies in Abhängigkeit von den Verschmutzungen u.U. nicht nur fraglich sondern auch rechtswidrig. Sollten diese Lappen mit Fetten und/oder Ölen verschmutzt sein, sind sie definitiv der UN 3175 zuzuordnen und fallen demnach unter das Gefahrgutrecht. Es sind also nicht nur entsprechende Verpackungen zu verwenden; auch die Transportkette muss dann entsprechend aussehen, z.B. Beförderungspapier...

    In diesem SInne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass ich mit der Sifa Ausbildung noch nicht mal angefangen habe. Ölige Lappen führen wir nicht. Geht eher in den Bereich von Großküchen, Kantinen usw. Wie bei uns die Anlieferung genau von statten geht entzieht sich meiner Kenntnis, aber die Info hier gibt mir Anlass das mal genauer unter die Lupe zu nehmen.

    Sifa in Ausbildung

  • Zitat

    Original von MichaelD
    Hi Martina111,
    ....
    Ergo sind die Lappen in eurem Falle nicht als Abfall zu deklarieren....

    In diesem SInne
    Der Michael

    Hallo Michael,
    danke für Deine Antwort. Hast Du eine rechtliche Basis für die Aussage? Worauf kann ich das stützen?

    Die Putzlappen sind 4.2., 3088, aber eigentlich ist das für die Frage nach dem Abfall nicht entscheidend.

    Danke und viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois

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  • ...wird laut KrW-/AbfG dadurch definiert, dass er:
    - eine bewegliche Sache,
    - in Anhang 1 des o.g. Gesetzes genannt ist und
    - eine Entledigung vorliegt.

    Dabei kann es sich um die tatsächliche Entledigung, einen Entledigungswillen oder die Zwangsentledigung handeln. Insbesondere der Entledigungswille liegt bei euch m.E. nicht vor, da die Lappen ja noch nicht einmal euch gehören.

    Beim "Lappenvermieter" sieht die Sache da schon anders aus. Er muss nicht nur anfallende Abwässer oder separierte Öle aus der Reinigung entsorgen sondern auch die Lappen, wenn sie so verschmutzt oder beschädigt sind, dass sie nicht mehr zu gebrauchen sind.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael!
    Manchmal ist das Naheliegendste einfach zu weit weg...
    Na sicher! Wie können wir einen Entledigungswillen von einer Sache haben, die uns nicht gehört.

    Danke!
    Viele Grüße
    Martina

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    Andre' Maurois

  • Hallo Michael,
    nur noch mal ein paar Worte zur Erklärung meiner merkwürdigen Frage.
    Ich selbst wäre nicht auf die Idee gekommen, an eine abfallrechtliche Einstufung der Putzlappen zu denken und halte das nach wie vor für Unfug.
    Im Rahmen einer Schulung letzte Woche, erklärte der Referent (selbstlobend: – bekannt mit allem was Rang und Namen im Umweltrecht hat; „Inhaber“ aller Beauftragten- Scheine, usw.), dass diese gemieteten Putzlappen als Abfall nach dem KrW-/AbfG zu handhaben sind. Alle Versuche der Gegenargumentation scheiterten kläglich. Daher die Frage, wie ihr das seht.

    Selbst wenn diese Putzlappen unser Eigentum wären, möchten wir nichts von nachfolgend aufgeführten Dingen tun.
    KrW-/AbfG:
    § 3 Begriffsbestimmungen
    (1) Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle beweglichen Sachen, die unter die in Anhang I aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muß. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden;
    Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
    (2) Die Entledigung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn der Besitzer bewegliche Sachen einer Verwertung im Sinne des Anhangs II B oder einer Beseitigung im Sinne des Anhangs II A zuführt oder die tatsächliche Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt.

    Na ja, dann lassen wir den Menschen mal in seinem Glauben.
    Danke noch mal!

    Viele Grüße
    Martina

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    Andre' Maurois

  • Zwar ist das Thema schon ein wenig älter, jedoch habe eine Frage passend dazu:

    Wenn das Unternhemen kein Recyclingsystem hat, sprich nicht gemietet Purtztücher, Wie muss mit den Tüchern dann umgegangen werden?

    Fakt ist, Putzlappen mit Ölresten sind gefährliche Stoffe
    wie muss die deswegen die Lagerung/deponie aussehen? dürfen die Abfallbehälter im Arbeitsraum stehen und gibt es Auflagen zum Behälter?Wie oft müssen diese entleert werden?

    Wenn ja ,im welchen Gesetz ist es niedergschriegeben ??

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  • Hallo burner,
    wir entsorgen die ölverschmutzten Lappen über unseren Abfallentsorger. Der stellt spezielle Behälter dafür bereit in denen die Lappen gesammelt werden. Diese werden dann nach Auftragserteilung vom Entsorger abgeholt.

    Gruß Hardy

  • Hallo burner
    die Putzlappen mit Öl verunreinigt haben im Arbeitraum nur was zu suchen wenn es nicht über die Tagesmenge hinausgeht. Hier steht also eine tägliche Entleerung an.
    Zudem machst du deinem Nick alle Ehre, da du bei der Lagerung das Brandpotential erhöhst.
    Also im Sinne deiner Mitarbeiter / Kollegen ziehe einen seperaten Lagerbereich ausserhalb der Arbeitsräume in Betracht.

    mit freundlichem Brandstiftergruß Dental ;) 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.