Hallo zusammen!
Bisher glaubte ich, in dem Thema "verunreinigte Putzlappen" relativ fit zu sein. Hm, nun stellt sich mir eine Frage.
Müssen diese Putzlappen, die zusammen mit den Transportbehältern gemietet sind, und zum Zwecke der Reinigung abgeholt - und gereinigt wieder gebracht werden, als Abfall betrachtet werden? Also muss ich diesen eine Abfallschlüsselnummer zuordnen, Übernahmeschein etc?
Das diese dem ADR (Klasse 4.2.) unterliegen ist klar, aber auch dem Abfallrecht?
Kann hierzu jemand eine fundierte Aussage treffen?
Vielen Dank und viele Grüße
Martina