Elektrotechnisch unterwiesene Person

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Wer kann helfen?

    Ich soll zur Ausbildung "Elektrotechnisch unterwiesene Person"
    Verschiedene Anbieter unter anderem der TÜV bieten einen Lehrgang an (2 Tage). Nun war mein Kollege auf einem BG-Seminar für Elektrofachkräfte, dort wird vermittelt, unter einer 80 stündigen Ausbildung geht gar nichts.

    Wer kann mir weiterhelfen, hat jemand eine Ausbildung zur "EUP" gemacht, was sagt die BG?

    Andreas

  • ANZEIGE
  • Hallo Andreas. S

    Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) führen unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen, Betriebsmitteln oder Installationen durch. Nach einer erfolgten Unterweisung durch eine Elektrofachkraft, ist die elektrotechnisch unterwiesene Person somit ausschließlich für die Aufgaben geeignet,für die sie unterwiesen wurde. Außerdem muss der jeweilige Mitarbeiter nach der Unterweisung durch den jeweiligen Betrieb schriftlich durch Garantenverantwortung bestellt werden. Je nach Häufigkeit des Einsatzes ist einen Wiederholung der Unterweisung in Abständen von 1-3 Jahren erforderlich.

    Hieraus ergibt sich also, dass weder TUEV, noch irgendeine andere externe Institution einen solchen Lehrgang durchführen können. Sicherlich, und das ist in meinen Augen auch sinnvoll, können elektrotechnische Grundkenntnisse vermittelt werden. Der Besuch eines solchen Lehrgangs macht aber aus keinem MA ein EuP; eine solche ist ausschliesslich betriebsbezogen tätig und kann dementsprechend auch nur dort unterwiesen werden.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Danke für die schnelle Antwort,
    wenn ich das dann richtig verstehe, gibt es dann in den Tätigkeiten je nach Unterweisungsstand kaum Grenzen. D.H. sollte ich eine Unterweisung zum Austausch von z.B. Leuchten, Vorschaltgeräten oder Schalter u.Steckdosen haben, so kann ich das tun?
    Oder benötige ich eine Aus/Weiterbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"?

    Andreas

  • ...aber trotzdem Vorsicht - Grenzen gibt es ohne Ende. Es gibt eine Menge Arbeiten, die ausschliesslich, teilweise sogar besonderen, Elektrofachkräften vorbehalten sind, beispielsweise Arbeiten an Installationen in Ex-Bereichen.

    Eine Elektrofachkraft ist, wie der Name bereits sagt, eine ausgebildete Fachkraft in Ihrem Bereich und kann dementsprechend Tätigkeiten eigenverantwortlich duchführen. Wie oben bereits erwähnt, findet diese Fachkompetenz Grenzen in besonderen Einsatzbereichen. So darf ein Schwachstromelektriker nicht ohne Weiteres Arbeiten an Starkstromanlagen durchführen und ein Industrieelektroniker nicht unbedingt Arbeiten unter Tage.

    Um das vielleicht etwas deutlicher zu machen: Eine EuP darf einen angesprochenen Sicherungsautomat durchaus wieder "reindrücken" wenn dieser z.B. offensichtlich durch den Anschluß zu starker Geräte ausgelöst hat. Ist die Fehlerursache nicht ersichtlich, ist eine Fehlersuche und -behebung Aufgabe einer kompetenten Person - der Elektrofachkraft.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    2 Mal editiert, zuletzt von MichaelD (12. Juni 2009 um 12:17)

  • Wozu gibt es dann die Lehrgänge von TÜV & Co? Lerne ich dort "nur" wie die Unterweisung stattzufinden hat? War schon jemand dort zur Ausbildung?

    Andreas

  • ANZEIGE
  • Hallo Andreas,

    Ich schließe mich den Ausführungen von Michael an. Du darfst nur die Tätigkeiten ausführen in die Du unterwiesen bist, natürlich nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft.

    Warum es solche Lehrgänge gibt kann ich nicht sagen vielleicht leicht verdientes Geld!!

    Eine Elektrofachkraft hat nicht umsonst eine 3,5 Jahre dauernde Ausbildung genossen.

    Zu einer Elektrofachkraft wird man wenn man eine Elektrotechnische Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse über die technischen Vorschriften wie VDE 0105-100 hat.

    Weiteres kanst Du nachlesen in der BGV A3, BGI 891 und in den Buch Arbeitschutz konkret Sicherheit zum Nachschlagen ,, Elektrotechnik ,, Bestell-Nr. MB 32

    Diese Schriften kannst Du Dir unter https://sifaboard.de/www.bgete.de herunterladen oder bestellen.

    Grüsse Hans-Jürgen

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • ist klar im Vorteil sach ich nur :)

    Ich habe gerade mal eine solche Offerte beim TUEV gelesen und da ist tatsächlich die Rede von: "Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß BGV A3, § 5 betraut werden sollen."

    Da sieht die Welt ja recht klar aus, da eine solche Prüfung i.d.R. überall gleich ist - unabhängig von betrieblichen Gegebenheiten.

    Du siehst aber, das es sich hierbei um eine sehr spezielle und eng begrenzte Tätigkeit handelt.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • man darf begrifflich nicht alles in einen Topf werfen:

    EuP: unter Leitung und Aufsicht einer EFK, nur festgelegte unterwiesene Tätigkeiten, keine eigene Beurteilung von Anlagenzuständen, z.B. Leuchtmittelwechsel

    EFK für festgelegte Tätigkeiten: für die festgelegten Tätigkeiten ist diese EFK verantwortlich, geschaffen wurde diese Kreation z.B. für Heizungsbauer/Klempner/Küchenmonteure, die Ihre Anlagen dann auch selber anschließen dürfen, dazu sind diese 80 Std. Theorie notwendig

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.