Hallo, in einem Produktionsbereich unserer Firma werden an eine Maschine "Eindrückvorrichtung" ( Pneumatik ) Hartmetalle eingeschlagen. Hierbei kommt es kurzzeitig ( Knallgeräusch) zu einem Spitzenschalldruck von 97 dB (A) - Diese Anlage wird per Hand bedient, was sich auch nicht ändern läßt. Inwieweit ist es mit dem Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zu vertreten bzw. welche Maßnahmen müssen eingeleitet werden. Normaler Gehörschutz wird natürlich getragen.
Gruß
Spitzenschalldruckpegel
-
MST -
25. Mai 2009 um 14:10 -
Erledigt
-
-
Was meinst du mit "normalem" Gehörschutz? Stöpsel oder Kapsel?
Wir haben hier ähnliche knallige Geräusche die von Druckluft-Naglern herrühren. Hier wurde uns der Einsatz von Kapselgehörschützern empfohlen.Gruß Frank
-
Hallo MST,
der Spitzenschalldruckpegel LpC,peak wird in der C-Bewertung gemessen; bei solchen Schlaggeräuschen kann man u. U. recht gute Lärmminderungen erzielen, wenn das Prinzip "Erhöhung der mechanischen Eingangsimpedanz" angewendet wird, d. h. Anbringung einer Zusatzmasse unter dem Tisch bzw. Erhöhung der Auflagemasse - bringt nur etwas, wenn das Werkstück nicht hohl ist. Habe mal recht gute Minderungen bei Gravieren von Rundmessern mittels Nadelgraviergerät erzielt, indem in die unten offene Auflage mit einem Blech verschlossen und der Hohlraum mit Sand gefüllt wurde.
Weiterhin habe ich die Erfahrung gemacht, dass der Zylinder beim Anschlag an die obere Endlage deutlich zur Lärmentstehung beiträgt - demontieren und Zwischenlage aus z. B. Aclathan einfügen und/oder auch den Druck für die Aufwärtsbewegung drosseln.mfg