Notduschen temperiert ja/nein?

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  • Hallo,

    für einen Neubau stellt sich in unserer Firma die Frage, ob das Wasser der Notduschen (Innenbereich) temperiert werden soll.
    In der DIN EN 15154 ist meines Wissens nur die Dauer und der Volumenstrom geregelt, leider keine definitive Aussage zur Temperatur.
    Fakt ist auch ca. 15 Minuten mit kalten Wasser duschen, führt zu einer Unterkühlung...
    In der neuen Laborrichtlinie heisst es sinngemäß " [...] nicht über Raumtemperatur [...]".

    Was ist eure Meinung bzw. Erfahrung? Sollte man temperieren? Auf welche Temperatur? Wo kann man weiter Informationen finden?

    Vorab vielen Dank.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Ulf (21. Mai 2009 um 17:41)

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  • Zitat

    Original von Ulf
    Sollte man temperieren? Auf welche Temperatur? Wo kann man weiter Informationen finden?


    Ich habe ebenfalls die Diskussion in einem Betrieb.

    Man muss wohl abwägen, welchen Schaden kaltes Wasser bei einem Verunfallten im Vergleich zur Kontamination ausmacht.
    Bei einem "meiner" Betriebe handhabt man Flusssäure - da ist kaltes Wasser das kleinere Übel ... (zumal wir dort keine Möglichkeit haben, mittels einer Ringleitung warmes Wasser zu transportieren.)

    Einerseits ist es richtig, dass das Leitungswasser (gemessene 10,2 °C) zu kalt ist, um jemanden 15 min zu duschen. Andererseits ist bei temperierten Wasser auch die Gefahr, dass sich in der Leitung Legionellen bilden.
    Wenn man sich entscheidet, temperiertes Wasser, also 18 - 22 °C, einzuspeisen, sollte man auch über Desinfektion (z.B. mit Chlordioxid) nachdenken; diese Lösung (System Aquacon) ist jedoch nicht billig.

    Das Wenigste, was man tun kann, ist darauf zu achten, dass es komplett voneinander getrennte Lösch- und Trinkwasserkreisläufe gibt.

    Ein interessanter Artikel zu dieser Problematik findet sich hier: (Anm. 2012-08-30: Verknüpfung existiert leider nicht mehr!)
    http://www.hr-online.de/website/fernse…cument_36549098

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (30. August 2012 um 19:44)

  • Hallo Ulf,
    hab hier was..

    Quelle: B-SAFETY®
    Gemäß DIN EN 15154-1:2006 wird für Labor-Körperduschen eine ideale Durchflussmenge von 60 Liter / Minute empfohlen.
    Gemäß DIN 12899-3:2008 werden Körperduschen für Betriebe und Umschlaganlagen in drei verschiedene Klassen gemäß Gefährdungsbeurteilung eingeordnet. ...
    Durch das bei Raumtemperatur in Not- und Augenduschen und in den Zuleitungen stehende Wasser kommt es zur Verkeimung und Legionellenbildung. Medizinische Untersuchungen haben erwiesen, dass bereits durch Verätzung und Verbrennung geschädigte Augen in höchstem Maße infektionsanfällig sind. Innerhalb weniger Stunden kann eine bakterielle Infektion (beispielsweise
    durch Pseudomonas) zum Verlust des Auges führen. Auch das Einatmen von legionellenhaltigem Wasser-Sprühnebel aus einer Körper-Notdusche kann zu schwerwiegenden Krankheiten führen.

    Die Versorgung von Not- und Augenduschen mit Warmwasser ist ein entscheidender Aspekt. Gemäß DIN EN 15154-1:2006 und DIN EN 15154-2:2006 ist eine Spüldauer von mindestens 15 Minuten vorgeschrieben, um die Schadstoffe möglichst rückstandslos zu beseitigen. Bei sehr aggressiven Chemikalien, die tief in die Haut eindringen, kann sogar eine Behandlungszeit von bis zu 60 Minuten erforderlich werden. Eine verlängerte Aussetzung der Haut mit zu kaltem Wasser (unter 15°C) kann zu einer Unterkühlung führen. Hierbei ist zu beachten, dass jede Wassertemperatur unter 32°C, die Körpertemperatur stetig absinken lässt. Besonders kritisch ist die Eigenschaft von Wasser, dem Körper im Vergleich zu Luft die Temperatur bis zu 25 mal schneller zu entziehen. Der Körper kann bereits nach wenigen Minuten unterkühlen – kritisch wird es, wenn die Körpertemperatur unter 32°C absinkt! Temperaturen über 37°C haben sich als schädlich für die Augen herausgestellt und können chemische Reaktionen im Auge oder auf der Haut verstärken.
    Medizinische Empfehlungen geben eine lauwarme Temperatur – zwischen 15°C und 37°C – für eine Behandlung von chemisch beeinträchtigtem Gewebe als optimal an.
    Die DIN EN 15154-1:2006 und die DIN EN 15154-2:2006 empfehlen aus diesem Grund eine Versorgung von Not und Augenduschen mit temperiertem Wasser zwischen 15 °C und 37°C.

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Vielen Dank für die Infos,

    nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten und Darlegung der hier auch schon angesprochen Punkte, empfahl dieser eine Temperierung in Bezug auf DIN EN 15154.

    Mal sehen wie dies jetzt umgesetzt wird. Ich selbst bin da gespannt. Der Architekt hat da ja auch noch ein Wörtchen mit zu reden.

    Gruß
    Ulf

  • Hallo zusammen,

    ...mal ein ganz anderer Aspekt: Wenn jemand länger als 15 min unter einer Notdusche stehen muss, dann ist i.d.R. in der Rettungskette etwas falsch. In dieser Zeitspanne sollte ein Rettungswagen vor Ort sein um die mediziniscxhe Weiterversorgung von Verbrennungen oder Verätzungen zu übernehmen.

    Von einer Temperierung der Notduschen würde ich daher in Innenräumen auch absehen. Im Aussenbereich muss selbstverständlich Frostsicherheit gewärleistet werden.

    In diesem SInne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo zusammen,
    ... nicht unbedingt. Mit der vorgeschriebenen Hilfsfrist von 12 Minuten - und den zugelassenen "Abweichungsprozenten" davon, lägen die 15 Minuten im Rahmen des Möglichen. Aber natürlich sollte das nicht erstrebenswert sein.
    Die 15 Minuten duschen haben damit nichts zu tun. Diese werden benötigt, um den Schädigungsprozess der tieferen Hautschichten aufzuhalten bzw. zu verhindern.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois