Hallo zusammen,
in welcher gültigen Vorschrift steht, daß ein Mitarbeiter, der mit einem Druckluft-Eintreibgerät (sprich Nagler) Kisten in Kopfhöhe zusammennagelt, Gehörschutz tragen muss?
Früher gab es da eine BGV D10 oder eine VBG44 die dann durch die BGV A1 Anhang IV außer Kraft gesetzt worden sind.
Die Vorschrift in der Betriebsanleitung des Gerätes beruht doch sicher auf einer gesetzlichen Grundlage, oder?
Wer kann mir hierbei helfen?
Vielen Dank!
Gruß Frank