Guten Morgen sifapage,
ein Kunde betreibt in seiner Galvanik ein Röntgengerät (Vollschutz) zum prüfen ob und wie stark das Metall beschichtet wurde. Quasie wird halt die Stärke der Beschichtung geröngt. Das Gerät ist klein!
Über Strahlenschutz hab ich bzw. haben wir keine Ausbildung genossen, dennoch wäre es nett, so der Kunde, wenn wir uns über eine Prüfung seines Gerätes informieren würden.
Kann mir einer von Ihnen evtl. mitteilen, ob er sein Gerät prüfen lassen muss? Im Jahre 2001 wurde es mal geprüft, danach nciht mehr.
In der Röntgenverordnung steht unter § 1:
Diese Verordnung gilt für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler, in denen Röntgenstrahlung mit einer Grenzenergie von mindestens fünf Kiloelektronvolt durch beschleunigte Elektronen erzeugt werden kann und bei denen die Beschleunigung der Elektronen auf eine Energie von einem Megaelektronvolt begrenzt ist.
Jetzt würde ich halt nachsehen ob dieses Gerät fünf Kiloelektronvol erzeugt, wenn ja, dann fällt es unter das Gesetz, wenn nein, dann hat er Glück :D!
Oder muss ich noch andere Gesetze berücksichtigen?
Danke für die Infos!