ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Morgen sifapage,

    ein Kunde betreibt in seiner Galvanik ein Röntgengerät (Vollschutz) zum prüfen ob und wie stark das Metall beschichtet wurde. Quasie wird halt die Stärke der Beschichtung geröngt. Das Gerät ist klein!

    Über Strahlenschutz hab ich bzw. haben wir keine Ausbildung genossen, dennoch wäre es nett, so der Kunde, wenn wir uns über eine Prüfung seines Gerätes informieren würden.

    Kann mir einer von Ihnen evtl. mitteilen, ob er sein Gerät prüfen lassen muss? Im Jahre 2001 wurde es mal geprüft, danach nciht mehr.

    In der Röntgenverordnung steht unter § 1:
    Diese Verordnung gilt für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler, in denen Röntgenstrahlung mit einer Grenzenergie von mindestens fünf Kiloelektronvolt durch beschleunigte Elektronen erzeugt werden kann und bei denen die Beschleunigung der Elektronen auf eine Energie von einem Megaelektronvolt begrenzt ist.

    Jetzt würde ich halt nachsehen ob dieses Gerät fünf Kiloelektronvol erzeugt, wenn ja, dann fällt es unter das Gesetz, wenn nein, dann hat er Glück :D!

    Oder muss ich noch andere Gesetze berücksichtigen?

    Danke für die Infos!

  • ANZEIGE
    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    auf jeden fall die Strahlenschutzverordnung beachten, dort ist ja einiges beschrieben über grenzwerte für den menschen.
    auch mal in google ionisierende strahlung eingeben, da kommt eine menge an infos raus

    wichtiger eckpunkt dabei ist die absenkung der dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexpornierte personen von 50 mSv/jahr auf 20mSv/jahr

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • ANZEIGE
  • Hallo Admiral,

    im § 18 "Sonstige Pflichten beim Betrieb einer Röntgeneinrichtung" (RöV)
    findest du im Absatz (1) Punkt 5 folgende Aussage:

    Eine Röntgeneinrichtung in Zeitabständen von längstens fünf Jahren durch einen Sachverständigen nach § 4a nach dem Stand der Technik insbesondere auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz überprüft und eine Durchschrift des dabei anzufertigenden Prüfberichts den zuständigen Stellen unverzüglich übersandt wird...

    Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

    Saludos José