ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Zusammen,


    ich grabe dieses Thema mal wieder aus und zwar aus folgendem Grund, bzw folgender Frage.

    Die Prüfungen werden bei uns in Abständen von 2 JAhren durchgeführt, blos muss das was eben moniert wird auch wieder instand gesetzt werden. Hier stellt sich mir die Frage ob auch ein "nichtsachkundiger" als Mitarbeiter der Instandhaltung gewisse Arbeiten wie z.B lotrecht stellen, Strebe tauschen etc machen kann oder darf?

    Nach der Instandsetzung ist doch wenn ein solcher Fall möglich ist wieder die Abnahme von einem Sachkundigen nach genannter DIN erforderlich, oder kann ich als Betreiber sagen, es wurde alles repariert und die Prüfung erfolgt erst wieder in 2 Jahren????


    Danke schonmal für die Hilfe


    Gruss MArco

  • ANZEIGE
  • Hallo Marco,

    viele Fragen.

    Ersteinmal: Prüfinterval max. 1 Jahr, also auch kürzer, z.B. nach Reparaturen.

    Jeder "Schlosser" dürfte in der Lage sein etwas lotrecht aufzustellen, etwas zu verschrauben oder etwas zu verdübeln. Hier brauchst du keinen Sachkundigen. Je nach Prüfbericht könnte das ja z.B. nach einem Mangel erfolgen. Dann möchte der Prüfer evtl. die NAchbesserung sehen. Hierzu hat er ja auch ein Zeitfenster für die Nochbenutzbarkeit des Regales genannt?

    Vielleicht reicht das als Antwort.

    Grundlage ist immer: Das Regal ist ein Arbeitsgerät. Der Unternehmer hat für sichere Geräte zu sorgen. Diese Sorgfallspflicht unterstreicht er mit einer Prüfung und ggf. Instandsetzung des Arbeitsgerätes. Seine Grundlage ist hierzu erstmal auch seine Gef.beurteilung. Hier kann er die Zeiträume festlegen. Aber: max. 1 Jahr.

    Die Prüfungen kann er, jetzt aufpassen, nach DIN EN 15635 oder BGV 234 machen. Muß er aber nicht. Diese Sachen helfen ihm bei der Prüfung. Er kommt jedoch nicht um eine fachkundige Person herum. Diese sollte etwas von der Materie verstehen.

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,

    nach gerade noch durchgeführter Recherge habe ich auch gemerkt das der Prüfzyklus max. 1 Jahr betragen darf, das hatte ich jedoch zwischenzeitlich auch mal irgendwo so aufgefasst, dass der Betreiber über seine GFB auch auf längere Zyklen gehen kann. Dies werde ich in den kommenden JAhren anpassen, max 1 JAhr ;)

    Klar kann jeder Schlosser etc die Reperaturen durchführen, mir stellt sich jedoch die Frage. Was passiert wenn z.B. in genanntem Zeitraum bis zur nächsten Prüfung ein Schadefall auftritt der auf eine nicht sachgemäse Reperatur zurück zu führen ist. Hätte hier dann nach der Reperatur die erneute Prüfung nach DIN erfolgen müssen oder zählt die "interne Reperatur" dann als konform?

  • Hallo Marco,

    die Frage ist doch: Wer ist bereit Verantwortung zu übernehmen?

    Tauscht der Schlosser Teile 1:1, also Original-Teile des Herstellers ist das doch kein Thema. Tauscht er tragende Teile gegen Eigenkonstruktion, dann schon. Worum geht es? Das Zauberwort ist doch immer Statik, bzw. Last. Der Hersteller garantiert doch für seine Teile. Kann der Schlosser eine entsprechende Belastungsermittlung erstellen. Beim Tausch Alt gegen eigenes Neuteil? Dann auch für das ganze Konstrukt? Viele Teile wirken kräftemässig miteinander. Deshalb sagt die DIN ja auch: reparieren ok, doch nur gegen Teile des Herstellers. Es gibt auch Reparateure, die geprüfte Teile verbauen. Das ist dann auch ok.

    Fazit:
    Solange nichst passiert, kannst du machen was du willst. Kommt jedoch der Tag x, dann bist du in der Beweispflicht. Vielleicht kommt der Tag ja nie, vielleicht auch schon übermorgen?

    Worum geht's überhaupt? Geld. Es wird immer die billigste Lösung gesucht. Doch ist die auch die beste?

    Die Gewissensfrage liegt beim Betreiber (Verantwortung).

    Und nur so nebenbei: Der Prüfer sieht den Augenblick. Eine Spotaufnahme. Die Prüfung garantiert kein unfallfreies Jahr, sondern bescheinigt den sachgemässen Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung!

    Falls du jetzt eine Prüfung möchtest, suche dir jemanden, der nicht NUR auf das Geld achtet. Seriosität ist hier gefragt. Der Prüfer sollte mind. abklopfen ob alles arbeitsschutzmässige vorhanden ist und ob z.B. die lieben Belader (Staplerfahrer) auch im Thema sind, also das Rundum-Sorglos-Paket machen (können). Wenn du keinen findest, sprich mich an. Ich darf auch...........

    In diesem Sinne, viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hey Waldmann...
    Hast Dich aber auch erst spät ins Thema eingehakt... oder? :D
    Immer wieder diese "drecks Regale"... übrigens besteht dieses Thema seit 2009...
    EIGENE KATEGORIE! :D

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ANZEIGE
  • Hey Waldmann,

    wie du es schon erkannt hast, ja es geht leider mal wieder um das leidige Thema Geld und die immer wieder kommende Frage von Geschäftsführern, können wir das nicht selbst?
    Die Argumentation darauf ging schon weitestgehend in die deiner.
    Der größste Teil der durch zu führenden Arbeiten erstreckt sich hier auf kleinere Arbeiten wie lotrecht stellen, Strebe tauschen etc. Arbeiten wo es um das richten von Stützen etc geht würde ich stets von einer Fachfirma durchführen lassen.
    Ich werde die kleinen Dinge wohl von den internen Schlosser durchführen lassen, Richtarbeiten etc von der Fachfirma, die sollen in diesem Zuge die intern bearbeiteten Mängel wiederholend Prüfen und gut ist.
    Danke für das angebot, habe aber sacchon seit Jahren eine Firma ;)

    Gruss Marco

  • Moin Marco,

    kein Problem und immer gerne.
    Wobei dein Geschäftsführer nicht ganz unrecht hat: Manche Regalprüfer setzen ihren "Prüf-Schein" mit einer Lizenz zum Gelddrucken gleich.


    Jens:
    Thema ist schon alt, aber die Frage war neu. Und warum den Fragesteller versauern lassen, nur weil er ein altes Thema wieder angerührt hat?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (5. Juni 2013 um 12:45)