Hallo,
meine PA soll ne Gefährdungsbeurteilung zu innert (Stickstoff)betriebenen Anlagen (Mischer) werden !
Hat Zufällig einer ein paar nützliche Tips/Links zu dem Thema ??
Danke im vorraus !
Gruß
Michael
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
meine PA soll ne Gefährdungsbeurteilung zu innert (Stickstoff)betriebenen Anlagen (Mischer) werden !
Hat Zufällig einer ein paar nützliche Tips/Links zu dem Thema ??
Danke im vorraus !
Gruß
Michael
Schade leider bis jetzt keine Tips/Infos !! ??
Zum Thema hätt ich aber noch ne Frage !
Ist Stickstoff ein Gefahrstoff ???
Lauf ChemG §3a und anhand der 16 Gefährlichkeitsmerkmale würd ich sagen ja !! (Betrifft aber wohl nur das Inverkehrbringen) !
Wie sieht es aber am Arbeitsplatz aus ?? ( Wie gesagt, wenn Stickstoff als Inert Gas verwendet wird)
gruß
Michael
Hallo Michael,
ich habe Dir hier einen Link eingefügt, hoffe der funktioniert auch, weil ich so etwas noch nicht gemacht habe.
Die Linde AG, hat da gutes Material zum Thema.
[URL=http://www.linde-gas.de/international/web/lg/de/like35lgde.nsf/45fa4bbb3ee6d5df4125680300370717/3a34dc1422bc3ae8c1256d2d005192b9/$FILE/sauerstoffmangel.ppt#256,1,Folie 1]sauerstoffmangel[/URL]
Ob N2 jetzt nach der Gefahrstoffverordnung als Gefahrstoff eingestuft ist, kann ich Dir so aus dem Stehgreif nicht sagen.
So weit ich weiss, ist es als verdichtetes Gas klassifiziert.
Habt ihr nur N2 oder ggf. auch Co2 im Einsatz? Co2 wird auch stellenweise zur Inertisierung eingesetzt.
Erstickungsgefahr besteht bei beiden.
Vielleicht kommst Du damit weiter.
Gr.
Volkini
Hallo Michael,
leider werden die Themen für meinen Geschmack, viel zu schnell nach unten verschoben, bzw. nach links in die Kategorien.
Bist Du da weitergekommen bei LINDE, oder brauchst Du noch was?
Schieeeb.
Vielleicht haben andere ja noch was wertvolles zum beitragen, bei so einem heiklen Thema.
Gr.
Volker
Vielleicht schaust Du einfach mal beim örtlichen Lieferanten vorbei. Der wird doch auch die ein oder andere GB haben.;)
Hallo Micha,
Stickstoff ist ein Gefahrstoff.
Hänge Dir hier mal was von der Baua an.
Viele Grüße
Martina
ZitatOriginal von Volkini
Hallo Michael,
leider werden die Themen für meinen Geschmack, viel zu schnell nach unten verschoben, bzw. nach links in die Kategorien.
Bist Du da weitergekommen bei LINDE, oder brauchst Du noch was?Schieeeb.
Vielleicht haben andere ja noch was wertvolles zum beitragen, bei so einem heiklen Thema.Gr.
Volker
Hallo Volkini,
besten Dank für deinen Link ! Stehen Gute und Informative Dinge drin !
Bin z.Zt. alle Infos am Studieren ! Für weitere Infos bin ich aber immer offen !
ZitatOriginal von Martina111
Hallo Micha,
Stickstoff ist ein Gefahrstoff.
Hänge Dir hier mal was von der Baua an.Viele Grüße
Martina
Hallo Martina111,
danke diese Site hatte ich auch schon über Google gefunden !
Aber meine weiterführenden Nachforschungen haben ergeben, das Stickstoff nur bedingt als Gefahrstoff zu sehen ist !
Stickstoff stellt beim Inverkehrbringen in den europäischen Markt kein Gefahrstoff dar ! Áber aufgrund nationaler Vorschriften müssen bei betrieblichen Tätigkeiten/beim Umgang seine erstickenden Eigenschaften berücksichtigt werden (erweiterter Gefahrstoffbegriff) Und dann ist es doch ein Gefahrstoff!
So besten dank für Eure Hilfe !
Bei der Checkliste für Gefärdungsfaktoren, würd ich jetzt Stickstoff unter Punkt 3 Gefährdung duch Stoffe(Gefahrstoffe) und Punkt 8 Arbeitsumgebungsbedingungen einteilen !
Seht Ihr das auch so ??
gruß
Michael
Also in der Gefahrstoffliste war er (N2) nicht beschrieben, wohl aufgeführt, aber nicht beschrieben.
Ich sehe mal, ob ich das heute noch irgendwie wiederfinde.
Danke für den Link mit der Diskussion,
das ist wenigstens schon mal eine Aussage.
Auch wenn wir da jetzt noch nicht die richtige Basis haben.
Das wär ja auch ein Ding, wenn N2 nicht als Gefahrstoff gelistet wär.
Gr.
Volkini
Hallo,
habe was bei KomNet gefunden...
Flüssigstickstoff fällt unter den Gefahrstoffbegriff des § 3 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit Artikel 2 Absatz b Buchstabe iii der Richtlinie 98/24/EG:
"Gefährliche chemische Arbeitsstoffe" iii
alle chemischen Arbeitsstoffe, die die Kriterien für die Einstufung als "gefährlich" nach den Ziffern i) und ii) nicht erfüllen, aber aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxikologischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz verwendet werden oder dort vorhanden sind, für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer ein Risiko darstellen können; dies gilt auch für alle chemischen Arbeitsstoffe, denen im Rahmen des Artikels 3 ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen wurde; "
Beim Umgang mit diesem Stoff müssen daher die allgemeinen Schutzmaßnahmen des dritten Abschnittes der Gefahrstoffe beachtet und eingehalten werden.
Bei Druckgasbehältern sind zudem die Technischen Regeln für Druckgase zu beachten (siehe auch Ziffer 7 des EG-Sicherheitsdatenblattes, Stickstoff; flüssig.
Gemäß Ziffer 5.1.3 TRG 280 5.1.3 dürfen Druckgasbehälter nicht gelagert werden
- in Räumen unter Erdgleiche,
- in Treppenräumen, Haus- und Stockwerksfluren, engen Höfen sowie Durchgängen und Durchfahrten oder in deren unmittelbarer Nähe,
- an Treppen von Freianlagen,
- an besonders gekennzeichneten Rettungswegen,
- in Garagen und
- in Arbeitsräumen.
Zu den Arbeitsräumen gehören nicht Lagerräume, auch wenn dort Arbeitnehmer beschäftigt sind.
ZitatAlles anzeigenOriginal von herbert
Hallo,
habe was bei KomNet gefunden...Flüssigstickstoff fällt unter den Gefahrstoffbegriff des § 3 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit Artikel 2 Absatz b Buchstabe iii der Richtlinie 98/24/EG:
"Gefährliche chemische Arbeitsstoffe" iii
alle chemischen Arbeitsstoffe, die die Kriterien für die Einstufung als "gefährlich" nach den Ziffern i) und ii) nicht erfüllen, aber aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxikologischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz verwendet werden oder dort vorhanden sind, für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer ein Risiko darstellen können; dies gilt auch für alle chemischen Arbeitsstoffe, denen im Rahmen des Artikels 3 ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen wurde; "Beim Umgang mit diesem Stoff müssen daher die allgemeinen Schutzmaßnahmen des dritten Abschnittes der Gefahrstoffe beachtet und eingehalten werden.
Bei Druckgasbehältern sind zudem die Technischen Regeln für Druckgase zu beachten (siehe auch Ziffer 7 des EG-Sicherheitsdatenblattes, Stickstoff; flüssig.
Gemäß Ziffer 5.1.3 TRG 280 5.1.3 dürfen Druckgasbehälter nicht gelagert werden
- in Räumen unter Erdgleiche,
- in Treppenräumen, Haus- und Stockwerksfluren, engen Höfen sowie Durchgängen und Durchfahrten oder in deren unmittelbarer Nähe,
- an Treppen von Freianlagen,
- an besonders gekennzeichneten Rettungswegen,
- in Garagen und
- in Arbeitsräumen.Zu den Arbeitsräumen gehören nicht Lagerräume, auch wenn dort Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Hallo Herbert,
besten Dank !
Aber die Frage ging nicht Richtung Flüssigstickstoff !
Gruß
Michael
Die Lagerung gehört m.E. mit in eine Praktikumsarbeit, auch wenn sie nur am Rande erwähnt wird.
Gr.
Volkini
ZitatOriginal von Volkini
Die Lagerung gehört m.E. mit in eine Praktikumsarbeit, auch wenn sie nur am Rande erwähnt wird.Gr.
Volkini
Hallo Volkini,
im Prinzip gebe ich Dir recht !
Da bei uns bedingt durch die Werksgröße, der Stickstoff über eine Zentrale Versorgungsleitung kommt, würde das den Rahmen der PA sicherlich Sprengen !
Aber noch mal zurück zu den Faktoren :
Bei der Checkliste für Gefärdungsfaktoren, würd ich jetzt Stickstoff unter Punkt 3 Gefährdung duch Stoffe(Gefahrstoffe) und Punkt 8 Arbeitsumgebungsbedingungen einteilen !
Seht Ihr das auch so ??
gruß
Michael
Warum unter die Arb-Umgebungsbedingungen ?
Gr.
Volkini
Hallo Michael,
ich würde Stickstoff (nur Gas) nur die Chemische Gefährdung zuordnen.
Warum Umgebungsbedingungen? Die Reaktion ist doch immer "chemischer Natur".
VG Martina
Selbstverständlich gehört der Gefahrstoff im Rahmen der Analyse zum Element Arbeitsumgebung - Arbeitssystem
Beurteilung:
Im Bezug auf die Anwendung der Begriffe aus dem Erklärungsmodell für die Bewertung des Risikos gehört der potenziell wirksame Gefahrstoff, der hier in Diskussion ist, in die Rubrik:
Chemische Gefährdungsfaktoren