Hallo Sifa-Welt
auch ich habe da mal eine Frage:
Im Zusammenhang mit der neuen ArbMedVV vom 24.12.2008 ist offensichtlich eine schon länger bestehende Problematik in der rechtlichen Einordnung der Durchführung von Impfungen durch den Betriebsarzt wieder in die Diskussion gekommen.
Insbesondere die Fragestellungen:
„Ist ein Betriebsarzt überhaupt (nach ASiG und ArbMedVV) ermächtigt und berechtigt Impfungen durchzuführen, oder darf das nur ein niedergelassener Arzt?“
und
„Welche rechtlichen Folgen ergeben sich in diesem Fall bei Impfschäden?“
sind offensichtlich noch nicht endgültig geklärt.
Ausgangspunkt dieser Fragestellungen ist ein Artikel in der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ Ausgabe 2/09, Seite 123 zu diesem Thema.
Ist dieses Problem überhaupt schon einmal an Euch herangetragen worden?
Gibt es da von Euch Erfahrungen, Regelungen, Vereinbarungen mit Bertriebsärzten o.ä. zu diesem Thema?
PF