Fallende Schutzeinrichtung / Schutzklappe

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  • Hallo SiFa-Gemeinde,
    ihr könnt mir sicher bei folgender Frage weiterhelfen:

    Gibt es für Schutzklappen von Maschinen, die durch Eigengewicht zufallen, eine Gewichtsgrenze um den Mitarbeiter nicht zu gefährden?
    Wenn ja, benötige ich auch die Quelle (DIN?).

    Ich bin gerade mit einer Maschinenfreigabe beschäftigt. Diese Maschine hat eine solche Schutzklappe.
    Der Mitarbeiter legt Teile ein und löst mit einem Knopfdruck das Schließen dieser Schutzklappe aus. Nach dem Maschinenvorgang wird die Klappe durch Druckluftzylinder wieder nach oben geöffnet.
    Um den Mitarbeiter nicht zu gefährden, z. B. wenn er die Hand unter der Schutzklappe hat, sollte die Klappe ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten. Eine Gummileiste ist als zusätzlicher Handschutz an der unteren Kante vorhanden.
    Mir wurde von Kollegen das Gewicht / Kraft von 50 N (ca. 5Kg) genannt. Jetzt hätte ich gerne genauere Informationen. Meine Recherchen blieben leider bisher erfolglos.

    Danke im Voraus für Eure Mithilfe.

    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

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    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

    2 Mal editiert, zuletzt von Schnecke004 (12. Februar 2009 um 19:19)

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  • kann mich da Tommy nur anschließen. Aber genau weiß ich`s auch nicht. Muss morgen mal in den Unterlagen nachschauen. Sponatan fiel mir ein, dass dem MA gar nichts auf die Hand fallen darf, Trennung durch Lichtschranke...

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich würde in diesem Fall die Arbeitsstättenrichtlinie 11/1-5 anwenden.

    Unter Ziffer 3.1 aufgeführten Werte (Vorsorge gegen Quetschstellen an Schließkanten muss im allgemeinen erst beim Einwirken einer Kraft von mehr als 150 N getroffen werden..

    Die DIN EN 1154 2003-04 z.B. enthält Anforderungen und Prüfverfahren für Schlösser und Baubeschläge - Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf - , aus der sich weitere Anforderungen ergeben könnten.

    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

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  • Hallo Schnecke004,
    auch ich bin der Meinung: mehr wie 150N dürften es auf keinen Fall sein;
    Aber sowas kann man in der heutigen Zeit doch eleganter lösen; z.B. mit Lichtschranke. Wenn was dazwischen ist, fährt die Klappe wieder hoch, oder bleibt stehen. :g: